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| Fördergrundsätze für die Gewährung von Zuwendungen im Sportstättenbau |
Was wird gefördert?
Förderfähig sind folgende Sportstätten und Baumaßnahmen:
- Sanierung bestehender Sportstätten einschließlich Modernisierung durch den Einbau energiesparender Maßnahmen und umweltschonenden Technologien,
- Erweiterung der Nutzbarkeit vorhandener Sportstätten, insbesondere für den Rehabilitations- und Behindertensport, den Gesundheitssport, den Seniorensport sowie für Trendsportarten und die Förderung einer geschlechtergerechten Nutzung,
- Umwidmung bestehender Sportstätten und anderer Gebäude und Räumlichkeiten mit dem Ziel der sportlichen Nutzung sowie
- Neubau von Sportstätten
Die Ausstattung der Sportstätten mit Sportgeräten kann als Erstausstattung gefördert werden, soweit dies für die Funktionalität und den Betrieb der Einrichtung unabdingbar ist. Eine Ersatzausstattung ist möglich, wenn die bisherige Ausstattung nachweisbar nicht mehr verwendet werden kann.
Was sind Sportstätten?
Sportstätten sind alle Sporträume sowie bauliche Anlagen und Einrichtungen im Land Sachsen-Anhalt, die zur Ausübung von einer oder mehreren Sportarten dienen, insbesondere
- Sporthallen, Schwimmhallen,
- Trainings- und Wettkampfstätten des Leistungssports,
- Sportanlagen,
- Trendsportanlagen sowie
- bauliche Anlagen und Räumlichkeiten, die überwiegend einer sportlichen Nutzung dienen
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