Talentfindung
 
Seit dem 16. Dezember 2008 regelt ein neuer Runderlass des Kultusministeriums die "Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen bei der individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern." Nach Gesprächen zwischen LSB und Kultusministerium konnten darin Regelungen zur Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen zur Talentförderung im außerschulischen Sport fixiert werden.

Die wesentlichen Aussagen lauten:
Besondere sportliche Anlagen und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler gilt es, in den Schulen zu erkennen und individuell zu fördern.
Neben den Schulleiterinnen und Schulleitern tragen die Sportlehrkräfte an den Schulen entscheidende Verantwortung für die individuelle sportliche Förderung. Sportlehrerinnen und Sportlehrer können in ihrem Unterricht Schülerinnen und Schüler mit sportlichen Begabungen und Neigungen erkennen und diese gezielt fördern.
Über die Schulen hinaus eröffnen Sportvereine wesentliche Möglichkeiten für eine individuelle Förderung sportlich talentierter und interessierter Schülerinnen und Schüler. Im Interesse der individuellen sportlichen Förderung von Schülerinnen und Schülern ist es sinnvoll und notwendig, dass die Schulen und die Sportvereine zusammenarbeiten.

Wenn von Schulen personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Anerkennung sportlicher Leistungen (z. B. Sportabzeichen) oder der individuellen Förderung übermittelt werden sollen, ist das unten zum Download beigefügte Formblatt "Einwilligungserklärung" zu verwenden. Diese Einverständniserklärung sollte im ersten Elternabend der Grundschule oder der weiterführenden Schulen an die Erziehungsberechtigten verteilt und erläutert werden. Die unterschriebene Erklärung ist dem Schülerstammblatt beizufügen.

Für den speziellen Fall der Talentsichtung im Interesse des Leistungssports wird es einem befugten Personenkreis gestattet, in Abstimmung mit der Schule zu einem außerschulischen Sichtungstermin einzuladen. Befugte Personen sind Landestrainer und Trainer der Schwerpunktsportarten sowie für Kinder- und Jugendsport zuständige Mitarbeiter der KSB/SSB. Die Personen werden jährlich durch das Kultusministerium gegenüber dem LSB namentlich bestätigt und dann vom LSB für ihre Aufgabe zur Talentsichtung legitimiert.
 
 
Hier finden sie alle wichtigen Dokumente:
Runderlass des Kultusministeriums zur
"Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen bei der individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern"

(Dateigröße: 57 kByte)
 
Bekanntmachung des Kultusministeriums zur
"Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen bei der individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern"

(Dateigröße: 44 kByte)
 
Formblatt "Einwilligungserklärung"
(Dateigröße: 67 kByte)
 
LSB Sachsen-Anhalt
Maxim-Gorki-Strasse 12
06114 Halle
Mitarbeiterin Leistungssport
Helga Milani
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