Zusätzlich zum bestehenden Sportstättenförderprogramm stellt das Land Sachsen-Anhalt kurzfristig weitere 1 Millionen Euro für u.a. die Sanierung von Sportstätten zur Verfügung. Allerdings ist hier extreme Eile geboten, wenn ein Sportverein in den Genuss der Förderung gelangen möchte: Antragsschluss für vollständige Anträge ist bereits der 15. Mai 2020.
Hier die Eckdaten des Förderprogramms:
Antragsteller kann Sportverein oder Kommune sein
Maßnahmen bis zu 50.000 €
Förderquote bis zu 100%
Eigentümer der Sportstätte muss die Kommune sein
Verein muss aus einem der elf Landkreise stammen (Magdeburg, Dessau-Roßlau und Halle sind ausgeschlossen)
Maßnahme muss in 2020 abgeschlossen werden
prioritär werden Sanierungen von Sportstätten des Breitensports behandelt