09.09.2020 - Antonia Weishaar
Die Einladung und ein Entwurf der Tagesordnung werden bis zum 09.09.2020 verschickt. Anträge an die Vollversammlung sowie Änderungen der Tagesordnung müssen gemäß Jugendordnung bis drei Wochen vor Veranstaltungstermin, also spätestens bis 19.09.2020, schriftlich in der Geschäftsstelle eingegangen sein.
Die Vollversammlung setzt sich aus dem Hauptausschuss (Vorsitzende und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern der Stadt- und Kreissportjugenden und Vorsitzende der Sportjugenden der Landesfachverbände) und weiteren Delegierten zusammen.
Die Stadt- und Kreissportjugenden entsenden die Hauptausschussmitglieder und entsprechend der Anzahl ihrer Mitglieder (bis zu 26 Jahren):
6.000 bis 8.000 1 weitere*n Delegierte*n
bis 10.000 2 weitere Delegierte
bis 12.000 3 weitere Delegierte
über 12.000 4 weitere Delegierte
Die Sportjugenden der Landesfachverbände entsenden die Hauptausschussmitglieder und entsprechend der Anzahl ihrer Mitglieder (bis zu 26 Jahren):
2.000 bis 4.000 1 weitere*n Delegierte*n
bis 6.000 2 weitere Delegierte
bis 8.000 3 weitere Delegierte
bis 10.000 4 weitere Delegierte
über 10.000 5 weitere Delegierte
Weitere Informationen rund um die Vollversammlung der SPORTJUGEND
--> HIER: Anmeldung zur Vollversammlung der Sportjugend
Anlagen:
Link zur Ehrungsordnung der Sportjugend
Antrag auf Ehrung
Delegiertenübersicht KSJ/SSJ
Delegiertenübersicht LFV