28.05.2021 - Annette Lippstreu/BSSA
Im Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Sachsen-Anhalt e. V. (BSSA) bieten 34 der 182 Mitgliedsvereine Rehabilitationssportangebote für Menschen mit neurologischen Erkrankungen an.
Bewegung und angemessene sportliche Betätigung sind gerade für Menschen mit chronischen Erkrankungen wie MS sehr empfehlenswert und leisten begleitend zur medizinischen Betreuung einen wichtigen Beitrag, um mobil zu bleiben. Insbesondere Übungen zur Stärkung der Muskulatur und zum Training von Koordination und Beweglichkeit tragen zur Erhaltung der Alltagsfähigkeiten bei und helfen, aufkommende Defizite ausgleichen zu können.
Einen starken Fokus auf Rehasport für Menschen mit neurologischen Erkrankungen hat z. B. der BRSV „Sine CURA“ im Harzkreis. Dazu kooperiert der Verein mit der Physiotherapeutin und zertifizierten Übungsleiterin Daniela Duckek-Glanz. „Gerade die Arbeit mit neurologisch erkrankten Menschen ist eine sehr dankbare Aufgabe, bei der selbst kleine Erfolge eine Verbesserung der Lebensqualität bedeuten. Deshalb habe ich den Schritt gewagt, eigene, barrierefreie Praxisräume mit einem großen Gruppenraum zu bauen, um mehr Rehasport-Angebote für neurologisch Erkrankte unterbreiten zu können.
In unseren Rehasportgruppen werden für jede Teilnehmer*in persönliche Meilensteine und erreichbare Ziele gesetzt, die sie unter der Anleitung speziell in der Neurologie ausgebildeten Übungsleiter*innen erarbeiten. Gruppenübungen und der Austausch mit anderen Betroffenen sowie die Kontrolle der exakten Ausführungen der Übungen durch die Übungsleiter*innen sind besonders wichtig. Doch wir müssen seit langer Zeit pausieren, die Krankheit tut das nicht. Die Teilnehmer*innen sind auf sich allein gestellt, um Erlerntes umzusetzen. Das ist vielen von ihnen durch deutliche körperliche Einschränkungen ohne Hilfestellung kaum möglich. Durch den BSSA werden wir sofort über alle Neuigkeiten informiert und warten nun sehnsüchtig auf die Nachricht, dass es bald wieder ohne Einschränkungen losgeht.“, sagt sie.
„Alle Menschen mit krankheitsbedingter Einschränkung bzw. drohender Behinderung haben in Deutschland gemäß SGB IX, § 64 einen Rechtsanspruch auf Rehabilitationssport. Die Verordnung von Rehasport belastet nicht das Budget der verordnenden Ärzte“, erläutert die Referentin Rehasport im BSSA, Doreen Seiffert.