26.07.2021 - Frank Löper
Anträge im Rahmen des EU-Förderprogramms (RELE) können Sportvereine oder Gemeinden für Bauvorhaben in Gemeinden oder Ortsteilen mit bis zu maximal 10.000 Einwohnern stellen. Es können Sportstätten gefördert werden, die nicht dem kommerziellen Sport dienen.
Die Bevölkerungs- sowie die Mitgliederentwicklung der Antragssteller in den letzten vier Jahre (2017-2020) darf dabei nicht schlechter als minus 10 Prozent sein. Das EU-Förderprogramm (RELE) sieht eine Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses bis zu 90 % vor. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Amateursportvereine mindestens 1.000 € und maximal 100.000 € .
Anmeldungen bevorzugt per Mail sind ab sofort bis zum 3. August möglich. Bitte geben Sie bei Ihrer formlosen Anmeldung den Vereinsnamen, den Vor- und Zunamen des Teilnehmenden, eine Mailadresse und Telefonnummer zur Kontaktaufnahme an. Nach erfolgter Anmeldung erhalten die Teilnehmenden den entsprechenden Link zur Einwahl für die Online-Veranstaltung.
Hier die Kontaktdaten für Ihre Anmeldung und weitergehende Informationen:
LSB Sachsen-Anhalt
Robert Bothe
03 45/52 79 210
bothe@lsb-sachsen-anhalt.de