03.08.2021 - Frank Löper
Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne betont: „Sachsen-Anhalt weist derzeit eine niedrige Sieben-Tage-Inzidenz auf. Es ist jedoch zu befürchten, dass der Reiseverkehr zu einem Anstieg der Fallzahlen führen wird. Durch die Gefahr der Ansteckung mit Virusmutationen sind wir weiter gefordert, vorsichtig zu sein.“
Mit der Verlängerung der Verordnung über den 5. August hinaus sind nur wenige Anpassungen vorgenommen worden. Für Pflegeheime gibt es weitere Lockerungen: Die Kontaktempfehlung in den Einrichtungen entspricht nun der allgemeinen Kontaktempfehlung. Die Maskenpflicht für Besucher gilt nur noch auf den Gängen und nicht mehr auf Gemeinschaftsräumen am Sitzplatz. Im Bereich der Schulen wird die Möglichkeit zur Befreiung von der Präsenzpflicht entfallen.
Für den Sport und das Sportreiben gelten die bisherigen Regelungen bis zum 26. August fort.
Die gültigen Regeln für das Sporttreiben der 14. Landesverordnung finden Sie hier: