Der Beschluss des Landesausschusses Bildung/Personalentwicklung des LSB Sachsen-Anhalt e.V. sieht in diesem Jahr keine pauschalen Lizenzverlängerungen analog 2020 vor. Zur Verlängerung von 2020 und 2021 ungültig gewordener Lizenzen sind Fortbildungsnachweise von mindestens 15 Lerneinheiten durch Lizenzinhaber*innen bis 31.12.2021 einzureichen.
Zu absolvierende Fortbildungsstunden können auch in 2021 ausschließlich online erfolgen. Bitte informieren Sie sich beim LSB, den KSB/SSB/LFV über die aktuellen Präsenzveranstaltungen sowie zahlreichen Online-Fortbildungen zur Lizenzverlängerung. Weitere Informationen erhalten Sie von den ➚Ansprechpartner*innen der KSB/SSB und ➚LFV und finden Sie auf unserer ➚LSB Homepage-Bildungangebote 2021. Des Weiteren arbeitet der LSB Sachsen-Anhalt im Netzwerk Mitteldeutschland mit Sachsen und Thüringen zusammen, die ihre Online-Bildungsangebote für Teilnehmende aus anderen Bundesländern öffnen: ➚online-Fortbildungen
Der Beschluss des Landesausschusses Bildung/Personalentwicklung des LSB Sachsen-Anhalt gilt für: