12.11.2021 - Stefan Brückner
Eine der wenigen Änderungen betrifft den §1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3. Dort wurde die Personenanzahl bei der Vermeidung von Ansammlungen entfernt (vorher max. 11 Personen). Im Paragraph 11, welcher den Sportbetrieb betrifft, gab es keine Änderungen. Die neue Verordnung gilt bis 17. Dezember 2021. Die komplette Neufassung der Verordnung finden Sie in der folgenden Datei.
7. Änderungsverordnung zur 14. SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung (10-11-2021)