17.12.2015 - Frank Löper
Bereits am 31. August 2015 hatte das Präsidium des LSB Sachsen-Anhalt den Verein gemäß § 8 Ziff. 3c der LSB-Satzung mit sofortiger Wirkung aus dem LSB ausgeschlossen. Diese Entscheidung hatte der LSB-Hauptausschuss am 14. November 2015 einstimmig bestätigt.
Der Fußballverband Sachsen-Anhalt hat daraufhin seinerseits den FC Ostelbien Dornburg mit Berufung auf § 6 Ziff. 1 der LSB-Satzung ausgeschlossen. Demnach setzt „…die Mitgliedschaft in den Landesfachverbänden die Mitgliedschaft im LSB voraus“.
Da durch den Verein keine Rechtsmittel gegen den Ausschluss aus dem Fußballverband Sachsen-Anhalt e.V. eingelegt wurden, hat auch die Entscheidung des FSA Rechtskraft erlangt.