11.01.2016 - Frank Löper
Von den 3.162 Sportvereinen haben 3.069 (entspricht 97,05 %) ihre Online-Bestandserhebung ordnungsgemäß durchgeführt. Genau 2.902 Sportvereine (91,78%) haben mit Abschluss ihrer Bestandserhebung die Pauschalförderung für das Jahr 2016 beantragt.
Bis zum 28. Februar 2016 haben jetzt die Kreis- und Stadtsportbünde sowie die Landesfachverbände Gelegenheit, die eingegebenen Mitglieder- und Übungsleiterdaten zu überprüfen. Danach ist die LSB-Statistik 2016 „rechtskräftig“ und die darin enthaltenen Angaben werden zur Grundlage der Berechnungen zur Sportförderung 2016 gemäß gültiger Ausführungsverordnung zum Sportfördergesetz Sachsen-Anhalt.