18.01.2017 - Frank Löper
Von den 3.165 Sportvereinen haben 3.030 (das entspricht 95,73 %) ihre Online-Bestandserhebung ordnungsgemäß durchgeführt. Genau 2.889 Sportvereine (91,25%) haben mit dem Abschluss ihrer Bestandserhebung die Pauschalförderung für das Jahr 2017 beantragt.
Bis zum 28. Februar 2017 haben jetzt die Kreis- und Stadtsportbünde sowie die Landesfachverbände Gelegenheit, die eingegebenen Mitglieder- und Übungsleiterdaten zu überprüfen. Danach ist die LSB-Statistik 2017 „rechtskräftig“ und die darin enthaltenen Angaben werden zur Grundlage der Berechnungen zur Sportförderung 2017 gemäß gültiger Ausführungsverordnung zum Sportfördergesetz Sachsen-Anhalt.
Gleichzeitig wird mit dem heutigen Tag das „IVY 2017“ zur Bearbeitung freigeschaltet. Die Vereine haben hier die Möglichkeit ihre aktuellen Mitgliedszahlen zu pflegen. Lediglich das Modul Personen/Übungsleiter bleibt bis zum Abschluss der Prüfung für die Bearbeitung gesperrt.
Hier geht´s zur Online-Datenbank IVY.