03.11.2017 - Antje Wachholz
Nach erfolgreichem Abschluss kann hier auch die Pauschalförderung beantragt werden. Beides muss bis spätestens 31.12.2017 durchgeführt werden. Weiterhin ist die Auskunft zur Mittelverwendung der erhaltenen Vereinspauschale 2017 in der Datenbank vorzunehmen.
Im Zusammenhang mit der aktuellen Bestandserhebung bitten wir die Vereine ebenfalls um die Angabe, ob bereits integrative oder inklusive Sportangabote vorgehalten werden. Bei Fragen zur Bestandserhebung wenden Sie sich bitte an:
Frau Antje Wachholz
Tel.: 03 45/52 79 154
Mail: wachholz@lsb-sachsen-anahlt.de
oder
Frau Kristin Hontzek
Tel.: 03 45/52 79 153
Mail: hontzek@lsb-sachsen-anhalt.de
http://ivy.lsb-sachsen-anhalt.de/ivy2017