17.07.2018 - Frank Löper
Landesleistungsstützpunkte werden vom jeweiligen Landesfachverband benannt und vom LSB Sachsen-Anhalt bestätigt. Die Beantragung auf Anerkennung als LSTP des LSB Sachsen-Anhalt ist ab sofort möglich. Anträge sind bis spätestens 30. September 2018 im LSB einzureichen. Nur vollständige Unterlagen (inklusive der Nachweise und aller erforderlichen Unterschriften) können bearbeitet werden.
Hinweis zum Ablauf des Antragsverfahrens:
1. Information und Versendung des Antrages durch den LFV an den Verein
2. Ausfüllen des Antrages durch den Verein
3. Versenden des Antrages durch den Verein an den LFV zur Bestätigung
4. Versand des Antrages durch den LFV bis 30.09.2018 an den LSB
5. Anerkennung durch den LSB (Urkunde)
6. Information der zuständigen KSB/SSB durch den LSB
Weitere Informationen erhalten Sie unter: