Der Erwerb des Prüferausweises erfolgt durch die Teilnahme an einer entsprechenden Qualifizierung und wird nur für die Sportart ausgestellt, für die die fachliche Qualifikation und Eignung nachgewiesen ist bzw. in der die Prüferschulung/Einweisung erfolgte. Weiterführende Informationen zur Prüfer*innenausbildung finden sich beim
Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB).
Für die Abnahme des Deutschen Sportabzeichens für Menschen mit Behinderung ist eine zusätzliche Prüfberechtigung notwendig. Alle Informationen zum Deutschen Sportabzeichen für Menschen mit Behinderung sowie die Bedingungen für alle Behinderungsklassen finden Sie auf der
Internetseite des Deutschen Behindertensportverbandes.