Bis 31. August Projekte im sportlichen Bereich beantragen!
Im Rahmen der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten im sportlichen Bereich" fördert das Land Sachsen-Anhalt jährlich sportliche Projekte. Vereine, Kreis- und Stadtsportbünde sowie Landesfachverbände des LSB Sachsen-Anhalt können für das Jahr 2023 noch bis zum 31. August Anträge stellen.
Folgende Maßnahmen außerhalb des regulären Trainings- und Wettkampfbetriebs sind dabei förderfähig:
- Projekte zur Stärkung ehrenamtlicher Tätigkeiten im Kinder- und Jugendsport
- Projekte zur Verbesserung des Angebotes im Breiten- und Leistungssport sowie im Gesundheits-, Behinderten- und Rehabilitationssport
- Projekte zur Förderung von Mädchen und Frauen im Sport
- zielgruppenspezifische Angebote, insbesondere zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen, Integration von Menschen mit Migrationshintergrund sowie im Bereich der Gewalt- und Drogenprävention
- besondere Sportveranstaltungen
Bis zum 31. August 2022 sind die vollständigen Antragsunterlagen in Form von Kopien beim LSB Sachsen-Anhalt vorzulegen. Die vollständigen Antragsunterlagen im Original sind bis zum 30. September beim Landesverwaltungsamt einzureichen.
Folgende Unterlagen sind dafür notwendig:
- Vollständig ausgefüllter und rechtsverbindlich unterzeichneter Antrag
- Projektbeschreibung (sind dem Antragsformular beizufügen):
- eine ausführliche Projektbeschreibung (eigene Gestaltung) und
- eine Kurzübersicht
- Aktuelle Satzung
- Auszug aus dem Vereinsregister
- Aktueller Nachweis der Gemeinnützigkeit (aktueller Bescheid des Finanzamtes über die Freistellung von der Körperschaftssteuer)
Ansprechpartnerin:
Anke Theilemann (Sachbearbeiterin Breitensport/Projekte)
0345/5279-122