30.04.2020 - Frank Löper
Der Versand der ersten Fördermittelbescheide erfolgt am heutigen Donnerstag. Die Bescheide werden vom LSB Sachsen-Anhalt vorrangig per Mail versandt. Die Überweisung der im Sportfördergesetz Sachsen-Anhalt verankerten Grundförderung für Sportvereine des Landes Sachsen-Anhalt erfolgt Anfang Mai 2020.
Hintergrund:
Jeder Sportverein in Sachsen-Anhalt, der Mitglied im Landessportbund ist, hat Anspruch auf eine pauschale Förderung zur Absicherung seiner Sportarbeit. Voraussetzung ist neben der Mitgliedschaft, die Beantragung der Vereinspauschale. Grundlage dazu bildet das seit dem 1. Januar 2013 geltende Sportfördergesetz Sachsen-Anhalt in Verbindung mit der Ausführungsverordnung zum Sportfördergesetz.
Die Höhe der Förderung hängt von verschiedenen Kriterien wie z.B. den Mitgliederzahlen im Kinder- und Jugendbereich und bei den Erwachsenen oder der Anzahl der lizenzierten Trainer, Übungsleiter und Vereinsmanager ab. Beantragt wird die Vereinspauschale über die Online-Vereinsverwaltungsdatenbank IVY zum 31. Dezember eines jeden Jahres per Mausklick.