Sportverein und Schule

Der Landessportbund, das Ministerium für Bildung und das Landesschulamt Sachsen-Anhalt arbeiten gemeinsam an der Zielstellung Kindern und Jugendlichen die Chance auf eine regelmäßige sportliche Betätigung zu geben.

Derzeit werden rund 1.000 Arbeitsgemeinschaften (AG) von Übungsleitenden und Lehrkräften umgesetzt. Im Rahmen von "Sport in Schule und Verein" erhalten Vereine für Sportprojekte und Arbeitsgemeinschaften eine finanzielle Unterstützung. Fördergrundlage ist der Runderlass zur Einrichtung von Arbeitsgemeinschaften Sport.

Bewilligungsbehörde für Anträge ist das Landesschulamt Sachsen-Anhalt.

Schulsport-Arbeitsgemeinschaften

  • Kooperationsvereinbarung zwischen Schule und Verein
  • AG-Leiter*in muss im Besitz einer gültigen DOSB-Lizenz sein (Kopie ist bei Antragstellung einzureichen)
  • AG-Leiter*in muss erweitertes Führungszeugnis bei Antragsstellung vorlegen

  • 20 Euro pro AG-Stunde, 30 Euro pro AG-Doppelstunde
  • Sport- und Verbrauchsmittel (max. 150 Euro)
  • 25 Euro Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an nichtschulischen Vergleichswettkämpfen (max. zwei)

  • Schließen einer Kooperationsvereinbarung zwischen Schule und Verein
  • Für das kommende Schuljahr Antragstellung durch die Schule bis zum 30. April
  • Registrierung und Bearbeitung des Antrages durch das Landesschulamt
  • Am Ende des Schuljahres Abrechnung der geleisteten Stunden bis 31. August
  • zu verwenden sind die Dokumente des Landesschulamtes Sachsen-Anhalt. HIER geht es zu den Antragsunterlagen

Wer bantragt die AG?Die Schule ist die antragstellende Einrichtung. Die AG wird durch die Schule in Kooperation mit einem Sportverein durchgeführt. Dies sichert u.a. die Versicherung der Schüler*innen bei der Teilnahme am Angebot ab.
Kann das AG-Angebot auch auf den Sportstätten des Vereins stattfinden?Ja, das ist möglich. Der Weg zur Sportstätte bzw. ein Transfer ist über die Schule abgesichert. Finanzielle Kosten werden allerdings nicht übernommen.
Was ist die Mindestanzahl an Teilnehmenden für die Durchführung einer AG?Es müssen mind. 12 Kinder/Jugendliche an der AG teilnehmen. Laut Erlass ist bei der Abrechnung einer Teilnehmendenliste je AG-Tag miteinzureichen.
Müssen Sachkosten abgerechnet werden?Nein, der Sachkostenzuschuss ist optional. Wichtig ist hier die Einreichung des entspechendes Formulars sowie der Originalbelege. Portokosten sind in der Gesamtfördersumme von max. 150,00 Euro enthalten. Es muss eine schlüssige Begründung zur Sachkostenübernahme erfolgen.
Ist eine Wettkampfteilnahme der AG erforderlich?Nein, auch dieser Teil der AG-Förderung ist optional aber wünschenswert.
Müssen Lehrkräfte als AG-Leitungen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen?Nein, Angestellte im öffentlichen Dienst müssen dies nicht einreichen.
Können Doppelstunden bei allen Angeboten beantragt werden?Nein, Doppelstunden sind ausschließlich für die Sportarten Reiten, Rudern, Kanu beantragbar.
Was mache ich, wenn meine Lizenz im laufenden Schuljahr die Gültigkeit verliert?Eine Abrechnung von AG-Stunden ist ausschließlich mit gültiger Lizenz möglich. Wenn die Lizenz im laufenden Schuljahr abläuft muss der Nachweis der Verlängerung selbstständig beim Landesschulamt eingereicht werden.
Kann ich in einer AG auch Schüler*innen mehrerer Schulen haben?Ja, das geht. Wichtig ist in diesem Falle, dass alle beteiligten Schulen auf der Kooperationsvereinbarung unterzeichnen.
An welchen Wettkämpfen dürfen wir teilnehmen bzw. für welche Wettkämpfe erhalten wir den Zuschuss von 2 x 25 Euro?Gefördert werden ausschließlich schulische Wettkämpfe
Wie alt darf das erweiterte Führungszeugnis sein?Max. 2 Jahre

Schulsport-Projekte

  • Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses
  • gültige DOSB-Lizenz

  • Personalkosten (max. 600 Euro)
  • Sachkosten (max. 250 Euro)
  • Versicherungsschutz (max. 2,50 Euro / Nichtmitglied)

  • Abstimmung der Vereine mit den KSB/SSB zur Erarbeitung der Zielstellung des Projektes
  • Antragstellung der Vereine an die KSB/SSB
  • Antragstellung des KSB/SSB an das Landesschulamt bis zum 30. April
  • zu verwenden sind die Dokumente des Landesschulamtes Sachsen-Anhalt. HIER geht es zu den Antragsunterlagen
  • Registrierung und Bearbeitung des Antrages durch das Landesschulamt (Erstellen der Zuwendungsbescheide, Auszahlung der Mittel)
  • Einreichen des Verwendungsnachweises durch den KSB/SSB an das Landesschulamt.
  • Prüfung der Verwendungsnachweise durch das Landesschulamt.

Weitere Informationen zum Förderprogramm gibt es HIER