Pauschalförderung der Landesfachverbände

Die Landesfachverbände (LFV) haben einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung zur Finanzierung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben in Form einer Pauschale pro Kalenderjahr.
Näheres regelt die Verordnung zur Ausführung des Sportfördergesetzes.

Mit der Umsetzung des Verfahrens wurde der Landessportbund (LSB) Sachsen-Anhalt e. V. beauftragt.

 

Rahmenbedingungen der Förderung

  • Der LFV hat seinen Sitz in Sachsen-Anhalt, ist Mitglied im LSB Sachsen-Anhalt e. V. und ist gemeinnützig
  • Der LFV beantragt die Pauschale beim LSB Sachsen-Anhalt bis zum 30. September des Vorjahres unter Verwendung der gültigen Formulare
  • Der LFV versichert rechtsverbindlich im Antrag die Richtigkeit der Daten der Bestandserhebung für die Berechnung der Pauschale

  • Die Pauschale setzt sich aus einer Grund- und einer Leistungskomponente zusammen.
  • Die nötigen Daten zur Berechnung der Komponenten werden nach den Angaben der Vereine in der Vereinsdatenbank des LSB Sachsen-Anhalt e. V. per Stichtag zum 28. Februar des Vorjahres ermittelt
  • Eine Ausnahme bildet die Komponente der Landesleistungsstützpunkte - für diese gilt der 1. Januar des Zuschussjahres
  • Die Auszahlung der Pauschale erfolgt in Raten des Zuschussjahres

Die LFV, die eine Pauschale erhalten haben, geben dem LSB Sachsen-Anhalt e. V. mit der Beantragung der Zuschüsse im nächsten Jahr Auskunft, für welche Ausgaben die Mittel eingesetzt wurden.