Projektförderung durch das Land Sachsen-Anhalt

Das Land Sachsen-Anhalt gewährt gemäß § 7 des Sportfördergesetzes Sachsen-Anhalt Maßnahmen zur Förderung von sportlichen Projekten. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten im sportlichen Bereich" vom 28.09.2020. Bewilligungsbehörde für die Projektförderung ist das Landesverwaltungsamt (LVwA).

Fristen zur Beantragung

Die vollständigen Antragsunterlagen sind in Kopien bis zum 31.08. beim Landesportbund Sachsen-Anhalt e. V. vorzulegen. Die vollständigen Antragsunterlagen im Original sind bis zum 30.09. beim Landesverwaltungsamt einzureichen.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Projektförderung Land

  • Maßnahmen außerhalb des regulären Trainings- und Wettkampfbetriebs, insbesondere:
    • Projekte zur Stärkung ehrenamtlicher Tätigkeiten im Kinder- und Jugendsport
    • Projekte zur Verbesserung des Angebotes im Breiten- und Leistungssport sowie im Gesundheits-, Behinderten- und Rehabilitationssport
    • Projekte zur Förderung von Mädchen und Frauen im Sport
    • zielgruppenspezifische Angebote, insbesondere zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen, Integration von Menschen mit Migrationshintergrund sowie im Bereich der Gewalt- und Drogenprävention
  • besondere Sportveranstaltungen

Bei Erstellung der Prioritätenliste des Landes werden folgende Projekte vorrangig berücksichtigt:

  • aus EU- oder Bundesmitteln bezuschusste Projekte
  • Projekte, die der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund, sozial Benachteiligten oder der Inklusion von Menschen mit Behinderung dienen
  • Projekte, die auf Kooperation mit sportexternen Partnern, wie Kindertagesstätten, Schulen oder Unternehmen, ausgerichtet sind
  • Projekte, die innovative Ansätze zur Stärkung von Sportvereinen, insbesondere im ländlichen Raum, beinhalten

  • LSB Sachsen-Anhalt als Dachverband
  • Kreis- und Stadtsportbünde
  • Landesfachverbände
  • Sportvereine, die Mitglied im LSB Sachsen-Anhalt sind und keinem Landesfachverband außerhalb Sachsen-Anhalts angehören
  • Trägerverein des Olympiastützpunktes Sachsen-Anhalt

  • Maßnahmen werden nur gefördert, wenn der Zuschuss im Einzelfall mehr als 1.000 Euro beträgt
  • Max. 60 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben des Projektes können beantragt werden
  • Der Eigenanteil des Antragstellers ist durch Eigen- oder Drittmittel abzudecken
  • Mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben des Projektes sind dabei aus Eigenmitteln zu erbringen
  • Eigenarbeitsleistungen können anerkannt werden
  • Mit der Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein

Bis zum 31.08. sind die vollständigen Antragsunterlagen in Form von Kopien beim Landessportbund Sachsen-Anhalt e. V. vorzulegen. Die vollständigen Antragsunterlagen im Original sind bis zum 30.09. beim Landesverwaltungsamt einzureichen.

  1. Vollständig ausgefüllter und rechtsverbindlich unterzeichneter Antrag
  2. Projektbeschreibung bestehend aus:
    • einer ausführlichen Projektbeschreibung (eigene Gestaltung) und
    • einer Kurzübersicht
  3. Aktuelle Satzung
  4. Auszug aus dem Vereinsregister
  5. Aktueller Nachweis der Gemeinnützigkeit (aktueller Bescheid des Finanzamtes über die Freistellung von der Körperschaftssteuer)
  6. Mitgliedsbescheinigung des Landessportbundes

Die Dokumente zur Beantragung finden sich rechts im Downloadbereich oder auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes.

  1. Der LSB erstellt in Abstimmung mit Vertreter*innen von KSB/SSB, LFV und Sportvereinen ein Votum und übersendet dies zeitnah an das Landesverwaltungsamt. Für einen positiven Entscheid über die Bewilligung ist das Votum des LSB zwingend erforderlich.
  2. Eine Arbeitsgruppe aus Mitarbeiter*innen des Ministeriums, Vertreter*innen des LSB und des Landesverwaltungsamtes erstellt eine Prioritätenliste der eingegangenen Anträge.
  3. Die Prioritätenliste stellt nach anschließender Einwilligung durch das Ministerium die Grundlage für die Bewilligung oder Ablehnung der Anträge dar.