Pauschalförderung für Vereine

Jeder Sportverein in Sachsen-Anhalt, welcher Mitglied im Landessportbund ist, hat Anspruch auf eine pauschale Förderung zur Absicherung seiner Sportarbeit. Neben der Mitgliedschaft ist die Beantragung der Vereinspauschale die Voraussetzung für die Auszahlung der Förderung.
Die Grundlage der Vereinspauschale bildet das geltende Sportfördergesetz in Verbindung mit der Ausführungsverordnung zum Sportfördergesetz.

Die Höhe der Förderung hängt von verschiedenen Kriterien ab. Beantragt wird die Vereinspauschale über die webbasierte Vereinsverwaltungsdatenbank IVY zum 31. Dezember eines jeden Jahres via Mausklick. Im laufenden Jahr der Auszahlung ist ein summenmäßiger Nachweis zur Verwendung der Landesmittel über die Vereinsverwaltungsdatenbank IVY bis zum 31. Dezember durchzuführen.

Wofür kann die Vereinspauschale genutzt werden?

  • Ausgaben für Trainer*innen, Übungsleiter*innen, Jugendleiter*innen
  • Sachausgaben und Ausgaben für Sportgeräte
  • Ausgaben für Trainings- und Wettkampfbetrieb, Sportveranstaltungen
  • Erwerb von Sportgeräten
  • Ausgaben für Fahrtkosten

Beispiel

Ein Verein wird Mitglied im Landessportbund Sachsen-Anhalt. Umgehend erhält er neben der Mitgliedsurkunde einen personengebundenen Zugang zur Online-Vereinsverwaltungsdatenbank. Dort erfasst er alle vereinsrelevanten Daten wie die Vereinsadresse, Vorstandsdaten, die Anzahl seiner Mitglieder in den einzelnen Sportabteilungen und ausgebildete, lizenzierte und tätige Übungsleiter*innen.

Nachdem er die Eingaben der aktuellen Daten geprüft hat, schließt er die Bestandserhebung ab und beantragt die Vereinspauschale zum 31. Dezember. Vor dem Abschließen und Speichern der elektronischen Bestandserhebung muss via Mausklick die Pauschalförderung beantragt werden.

Die vom Verein eingegebenen Daten werden bis zum 28. Februar von den Kreis- und Stadtsportbünden, Landesfachverbänden und dem Landessportbund Sachsen-Anhalt kontrolliert.
Über mögliche Feststellungen, Änderungen oder Korrekturen der angegebenen Daten wird der Verein in Kenntnis gesetzt.

Danach wird der Verein über die festgesetzte Höhe der Vereinspauschale schriftlich informiert. Die Förderung wird zeitgleich auf das in der Online-Vereinsverwaltungsdatenbank angegebene Vereinskonto überwiesen.

Bis zum 31. Dezember weist der Verein über die Online-Vereinsverwaltungsdatenbank summenmäßig nach, wofür die Landesmittel eingesetzt werden konnten.