Landesförderung für den Sportstättenbau

Eure vereinseigene oder kommunale Sportanlage ist in die Jahre gekommen? Sie braucht dringend eine Sanierung oder soll komplett neu gebaut werden? Egal ob bei Euch der Rasenplatz saniert werden muss, die Duschen neue Fliesen benötigen oder ein neuer Reitplatz entstehen soll, für alle Sportvereine gibt es die Möglichkeit, dafür Fördermittel vom Land zu erhalten. 

Der Landessportbund Sachsen-Anhalt e.V. (LSB) unterstützt und berät Sportvereine bei der Beantragung von Fördermitteln für den Sportstättenbau. Im Folgenden findet Ihr weiterführende Informationen und Hilfestellungen für alles, was es dabei zu beachten gilt.

Wer wird gefördert?

Antragsteller können sein:

  • Sportvereine, die Mitglied im LSB Sachsen-Anhalt sind
  • Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise in Sachsen-Anhalt

Was wird gefördert?

  • Sanierung oder Modernisierung
  • Erweiterung der Nutzbarkeit 
  • Umwidmung 
  • Neubau

von Sportstätten in Sachsen-Anhalt.

WICHTIGE HINWEISE:

  • zuwendungsfähige Ausgaben müssen mindestens 10.000 Euro betragen
  • Zuschuss von bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben
  • kombinierbar mit weiteren Fördermitteln, wie z. B. von Lotto Sachsen-Anhalt
  • Anträge können jährlich bis zum 31.08. für das Folgejahr eingereicht werden

FAQ´s zur Sportstättenbauförderung

Nein, Sportvereine, die bspw. eine kommunale Sportstätte nutzen, benötigen einen Nutzungsvertrag mit einer Restlaufzeit von mindestens 15 Jahren (bei Neubauten 25 Jahre).

Erst wenn die Bewilligung erteilt ist (in Ausnahmefällen ist ein vorzeitiger Maßnahmebeginn auf Antrag möglich), darf mit dem Bau begonnen werden. Dazu gehört auch die Auftragserteilung an das Bauunternehmen. Wer vorher beginnt, kann keine Förderung mehr erhalten.

Nein, der Verein entscheidet eigenständig, wann nach der Bewilligung das Geld abgefordert wird. Wichtig ist hierbei, dass der Verein das Geld dann innerhalb von zwei Monaten ausgibt. Ansonsten sind Zinsen fällig.

Mit diesem Formular weist der antragstellende Verein ab einer Zuwendung von 20.000 Euro nach, dass die Sportstätte bestandssicher und demografiefest ist. Die erforderlichen Eintragungen wie Mitgliederzahlen der letzten vier Jahre, Anzahl Übungsleiter etc., erhalten Sie beim LSB Sachsen-Anhalt im Referat Sportinfrastruktur.

Ja, der antragstellende Sportverein muss mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben selber tragen. Das können Spenden, Sponsoring, Kreditmittel oder Barmittel sein.

Neben den Antragsformularen, die hier zum Download zur Verfügung stehen, müssen die Unterlagen aus der Checkliste beigefügt werden.

Der Antrag muss bis zum 31. August für das Folgejahr an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt gestellt werden. Eine Kopie ist an den LSB zu richten.
Gerne kann der Verein vorab (bis zum 01. August) die kompletten Unterlagen über den jeweiligen Kreis- und Stadtsportbund an den LSB senden.
Der LSB prüft den Antrag, gibt Hinweise und leitet ihn fristgerecht für den Verein an die Investitionsbank weiter.

Die Referentin Sportinfrastruktur/Umwelt ist den Mitgliedsvereinen des LSB dabei dabei gern behilfreich.
Die Beratung kann telefonisch, per Mail, in einem Online-Meeting oder persönlich auf der Sportstätte des Vereins erfolgen.
Vereinbaren Sie dazu einfach einen Termin mit dem Referat Sportinfrastruktur.

Infoveranstaltungen zur Sportstättenbauförderung

Wie und bis wann muss man einen Antrag stellen? Welche Dokumente werden dazu benötigt? All das erklären Euch die Verantwortlichen beim LSB zusammen mit dem KSB/SSB gern in einer der Informationsveranstaltung, die von März bis Juni 2025 stattfinden.

Hier alle Vor-Ort-Termine in der Übersicht:

Montag, 24.03. 18 Uhr KSB Saalekreis (Bennstedt)
Montag, 31.03. 17:30 Uhr KSB Burgenland (Naumburg)
Donnerstag, 03.04. 17:00 Uhr KSB Mansfeld Südharz (Eisleben)
Dienstag, 08.04. 17:00 Uhr SSB Dessau-Roßlau (Dessau)
Dienstag, 22.04. 18:00 Uhr KSB Wittenberg (Wittenberg)
Mittwoch, 23.04. 18:00 Uhr KSB Börde (Haldensleben)
Dienstag, 29.04. 18:00 Uhr KSB Harz (Wernigerode)
Dienstag, 06.05. 17:30 Uhr KSB Altmark-West (Klötze)
Mittwoch, 07.05. 17:30 Uhr KSB Anhalt-Bitterfeld (Bobbau)
Mittwoch, 13.05. 17:00 KSB Stendal (Stendal)
Mittwoch, 18.06. 17:30 Uhr SSB Halle (Halle)

Anmeldungen bitte bei den Geschäftsstellen der jeweiligen Kreis- und Stadtsportbünde:
https://www.lsb-sachsen-anhalt.de/lsb/mitgliedsorganisationen/kreis-und-stadtsportbuende

Zusätzlich zu den regionalen Vor-Ort-Terminen findet ein zentraler Online-Termin für Vereine statt, die den Vor-Ort-Termin in ihrer Region nicht wahrnehmen können:

Online-Termin zur Sportstättenbauförderung
Dienstag, 24.06. 17:00 Uhr 

Die Anmeldung für den Online-Termin ist per Mail möglich unter Angabe von Vereinsname und Person an: roeloffs(at)lsb-sachsen-anhalt.de