Wie werde ich Mitglied im Landessportbund?

Der Landessportbund (LSB) ist die Vereinigung der Sportvereine und Sportverbände unseres Landes. Mitglieder im LSB können gemeinnützig tätige und eingetragene Sportvereine und Landesfachverbände werden. Jeder neugegründete Sportverein kann Mitglied im LSB werden und sich so inhaltliche und finanzielle Unterstützung für seine Sportarbeit sichern. Auch Personen können als außerordentliches Mitglied Teil des LSB werden.

 

  • Eintragung im Vereinsregister
  • Zweck des Vereins ist vorrangig das Sporttreiben
  • Gemeinnützigkeitsnachweis (Freistellungsbescheid vom Finanzamt)
  • Einhaltung der Satzung, Ordnungen und Beschlüsse des LSB
  • pünktliche Abführung von festgelegten Bundes-, LSB- und Versicherungsbeiträgen sowie Gebühren
  • Erbringung der zur Durchführung der Bundesaufgaben erforderlichen Leistungen, insbesondere betrifft das die Meldungen zur elektronischen Bestandserhebung

Vereine, die diese Voraussetzungen erfüllen, können ihre Aufnahme in den LSB bei ihrem zuständigen Kreis- oder Stadtsportbund beantragen.

Für den schriftlichen Antrag nötig ist:

  • die Satzung
  • das Gründungsprotokoll
  • der Vereinsregisterauszug
  • der Gemeinnützigkeitsnachweis vom Finanzamt (Freistellungsbescheid)
  • das Stammdatenformular
  • der Antrag auf Zugangsberechtigung für die Online-Vereinsverwaltungsdatenbank IVY

Über die Aufnahme entscheidet der LSB auf der Grundlage der Befürwortung durch den jeweiligen Kreis-und Stadtsportbünde. Jeder bestätigte Verein erhält eine Mitgliedsurkunde. Bei Ablehnung hat der Verein das Recht, den nächstfolgenden Hauptausschuss des LSB anzurufen, dieser entscheidet endgültig.

 

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