Online-Bestandserhebung

Der LSB hält zur Durchführung des jährlichen Bestandserhebungsverfahrens und der fortlaufenden Datenpflege für Mitgliederbestände seine internetbasierte Mitgliederdatenbank LSB4Sports kostenlos vor.
Hier geht es zum LSB4Sports-Portal
Die jährlichen Bestandserhebungszahlen bilden die Grundlage für die Förderung der Vereine, der Landesfachverbände (LFV) und der Kreis- und Stadtsportbünde (KSB/SSB). Sie dienen außerdem als Berechnungsgrundlage für den LSB-Beitrag, für die Mitgliedsbeiträge in den KSB/SSB sowie der Ermittlung des Solidarbeitrages.
Die Bestandserhebung und die Datenpflege erfolgen ausschließlich auf elektronischem Wege.
Voraussetzungen und Grundlagen der Bestandserhebung
Die ordentlichen Mitglieder des Landessportbundes (mit Ausnahme der Landesfachverbände) sind verpflichtet (§ 9 Ziff. 2 LSB Satzung), eine jährliche Bestandserhebung abzugeben. Diese ist stichtagsbezogen.
Die Bestandsdaten müssen bis zum 15.01. des jeweils zu meldenden Jahres übermittelt sein. Die Nichteinhaltung dieser Frist kann gemäß § 8 Ziff. 3 der LSB-Satzung zum Ausschluss des Vereins führen.
Wichtige Hinweise
Für die Bestandserhebung und die Datenpflege in der LSB4Sports-Datenbank ist ein Zugang zur Datenbank erforderlich. Die sogenannte Zugangsberechtigung ist personenbezogen. Hier gelangen Sie zur Anmeldeseite von LSB4Sports.
Jeder Verein, Kreis-und Stadtsportbund oder Landesfachverband kann für mehrere Personen die Zugangsberechtigung beantragen und auch jederzeit durch formlose Mitteilung an den LSB wieder entziehen.
Die Vereine sind verpflichtet nach Abschluss der Eingabe der Daten zur Bestandserhebung die Richtigkeit dieser Angaben zu bestätigen. Eine Nichtbestätigung der Angaben wird als Nichtabgabe der Bestandserhebung gewertet.
Nach der Bestätigung der Eingaben zur Bestandserhebung wird die weitere Eingabe bzw. Korrektur der Mitgliederzahlen gesperrt. Die Sperre kann bis zum 15.01. selbständig aufgehoben werden, um Änderungen vorzunehmen. Nach der erneuten Bearbeitung ist die Bestandserhebung erneut abzuschließen. Ab dem 16.01. des zu meldenden Jahres ist die Entsperrung sowie eine Bearbeitung nicht mehr möglich. Vor dem Abschluss der elektronischen Bestandserhebung kann via Mausklick die Pauschalförderung beantragt werden.
Die ordentlichen Mitglieder (mit Ausnahme der Landesfachverbände) weisen ihre Gemeinnützigkeit durch Übersendung einer Kopie des jeweils gültigen Körperschaftssteuerfreistellungsbescheides an den zuständigen Kreis- oder Stadtsportbund nach.
Änderungen (Verlust oder Verlängerung) des gemeinnützigen Status müssen dem zuständigen Kreis- oder Stadtsportbund unverzüglich mitgeteilt werden.
Kontakt
Kristin Hontzek
Sachbearbeiterin Mitgliederverwaltung
Antje Wachholz
Sachbearbeiterin Pauschalförderung KSB/SSB/LFV und Vereinsförderung
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