Energie-ÖFFIZIENZ im Sportverein

Kraftvoll für den Klimaschutz: Unter diesem Motto hat das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt den Startschuss für das neue Förderprogramnn "Sachsen-Anhalt ÖFFIZIENZ" gegeben. Antragsberechtigt sind unter anderem Sportvereine, die die Energieeffizienz ihrer Sportstätte verbessern wollen. Der Landessportbund Sachsen-Anhalt e.V. unterstützt und berät die Vereine bei der Beantragung von Fördermitteln über das Programm. Gefördert werden investive Maßnahmen, wie beispielsweise die Installation einer Photovoltaikanlage oder der Einbau einer Wärmepumpe. Anträge können direkt online über das Kundenportal der Investitionsbank Sachsen-Anhalt gestellt werden.

Wer wird gefördert?

Zu den berechtigten Antragstellern zählen beispielsweise:

  • Sportvereine, die Mitglied im LSB Sachsen-Anhalt sind
  • Landkreise, Gemeinden, Städte und Kreisfreie Städte

Was wird gefördert?

Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen beispielsweise:

  • Installation einer Wärmepumpe
  • Errichtung einer Photovoltaikanlage
  • Umrüstung auf LED Beleuchtung

Wichtige Hinweise:

  • Zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mind. 50.000 Euro betragen und unter 1 Million Euro liegen
  • Förderung von Wohngebäuden ist ausgeschlossen
  • Zuschuss von bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben
  • Kumulierung mit weiteren Fördermitteln für die gleichen zuwendungsfähigen Ausgaben ist ausgeschlossen
  • Anträge können ab sofort bis zum 30.06.2027 eingereicht werden

Infoveranstaltung zum Öffizienz Programm

Wie und bis wann muss man einen Antrag stellen? Welche Dokumente werden dazu benötigt? All das erklären Euch die Verantwortlichen beim LSB  gern in einer der Online-Informationsveranstaltung.

Termin: Montag, 05. Mai um 17:30 Uhr

Die Anmeldung für den Online-Termin ist per Mail möglich unter Angabe von Vereinsname und Person an: peters(at)lsb-sachsen-anhalt.de

FAQ

Nein, gemäß der Richtlinie müssen nicht Eigentümer oder Erbbauberechtigte des betroffenen Grundstücks sein. In diesem Fall können sie die Zuwendungen nur erhalten, wenn ihnen ein Nutzungsrecht auf Dauer zusteht. Die Zustimmung des Vermieters oder Verpächters zu den geplanten Maßnahmen ist vorzulegen.

Ja, folgende Fördergegenstände werden nicht gefördert:

der Erwerb von Immobilien und Grundstücken, Ausgaben für die öffentliche Erschließung, Ausgaben für Neubauten und Ersatzneubauten, Ausgaben für Erweiterungsbauten

Es wird keine digitale Unterschrift benötigt. Mit Durchlaufen der Klickstrecke der Online-Antragsstellung wird der Antrag rechtsgültig gestellt.

Die Bearbeitung ist von der Vollständigkeit der Anträge und dem Mitwirken der Antragssteller abhängig. Bei Vorliegen der Bewilligungsreife erfolgt eine Entscheidung innerhalb von 4 bis 6 Wochen.

Ja. Nebenkosten z.B. Planungskosten sind förderfähig. Sie dürfen jedoch 20 % der Gesamtausgaben nicht überschreiten.

Ja, sofern die entsprechenden Projektauswahlkriterien erfüllt werden. Beispielsweise mindestens 20% Endenergieeinsparung.