Kinderschutz und gegen sexualisierte Gewalt im Sport

Die Landessportjugend sieht eine zentrale Aufgabe in der Prävention von und Intervention bei sexualisierter Gewalt im Sport. Sie tritt für ein ganzheitlich gewaltfreies Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen im Kontext Sport ein und möchte diese somit nachhaltig in ihrer Persönlichkeitsentwicklung stärken. Schwerpunkte der Aktivitäten stellen vor allem die Umsetzung und Weiterentwicklung von Präventionsmaßnahmen dar. Die Ansprechpersonen der Landessportjugend stehen den Mitgliedsorganisationen beratend und qualifizierend in Belangen der Prävention und Intervention zur Verfügung.

Um Verbände und Vereine als "sichere Orte" für alle Altersgruppen zu etablieren, ist es wichtig:

  • das Thema zu enttabuisieren,
  • wirksame Präventionsmaßnahmen zu initiieren und
  • Handlungssicherheit im Umgang mit Verdachtsmomenten zu schaffen.

Wir verfolgen mit unseren Unterstützungs- und Beratungsangeboten an die Kreis- und Stadtsportbünde, die Sportverbände und -vereine genau diese Ziele. Neben eigenen Qualifizierungsangeboten, bieten wir auf Anfrage auch interne Präventionsveranstaltungen und Beratungen vor Ort im Verband/Verein an. Für Anfragen kontaktiere unsere Ansprechperson der Landessportjugend.

Qualifizierungsmodul

Aktuelle Studien belegen, dass Kinder und Jugendliche in Vereinen, die ein Schutzkonzept verfolgen, seltener Opfer von Gewalt werden. Doch wie sieht ein solches Schutzkonzept aus? Wie kann es im Sportverein umgesetzt werden? Und was tun, wenn doch etwas passiert?
Antworten auf diese Fragen bietet das Qualifizierungsmodul "Kinderschutzbeauftragte*r im Sportverein" der Sportjugend Sachsen-Anhalt. Neben dem nötigen Grundwissen zu sexualisierter Gewalt werden Handlungskompetenzen vermittelt, die es den Teilnehmenden ermöglicht in ihrem Sportverband/Sportverein eigenständig Präventionsmaßnahmen zum Kinderschutz zu implementieren, umzusetzen und als Ansprechperson für die eigenen Mitglieder zu fungieren.

Das Qualifizierungsmodul „Kinderschutzbeauftragte*r im Sportverein“ umfasst zwei Wochenendmodule mit einem Umfang von 30 Lerneinheiten, sowie einer begleitenden Onlinephase auf dem LSB SportCampus. Am Ende des Qualifizierungsmoduls erhalten alle Teilnehmenden die Zertifizierung zur*zum "Kinderschutzbeauftragten im Sportverein".

Für wen? haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter*innen des Sports, Vorstandsmitglieder, Übungsleiter*innen, Jugendleiter*innen, Interessierte
Wann?
08.-10.11.2024 Präsenzmodul 1 (L45-24), Schierke
22.-24.11.2024 Präsenzmodul 2 (L49-24), Halle
01.-29.11.2024 Begleitende Onlinephase „LSB SportCampus“
Wo? Schierke/Halle
Kosten? 90€/110€/140€/180€
Anerkennung zur Lizenzverlängerung: Übungsleiter*in-C-Lizenz Breitensport/ Jugendleiter*inlizenz/ Juleica/ Vereinsmanager*in-C (insgesamt 30 Lerneinheiten)

Jetzt hier direkt zur Anmeldung.


Achtung neu: Die Anerkennung von Fortbildungen anderer Träger beim LISA ist aktuell bis auf Weiteres ausgesetzt. Das schließt aber keinesfalls eine Teilnahme von Lehrkräften an unseren Angeboten aus. Sollte eine Freistellung benötigt werden, können Lehrkräfte, entsprechend RdErl. des MK vom 16.9.2013 – 33-03000-2 „Übertragung von Entscheidungsbefugnissen auf Schulleiterinnen und Schulleiter“, eine Teilnahme an einer Fortbildung auch ohne WT-Nummer beantragen (Antrag auf Sonderurlaub, unter Fortzahlung der Bezüge).


Diese Angebote sind Bildungsmaßnahmen, gefördert durch das Land Sachsen-Anhalt und die AOK Sachsen-Anhalt.

Präventionsmaßnahmen zum Kinderschutz im Sportverein

Sport zählt für Kinder und Jugendliche in Sachsen-Anhalt zu den beliebtesten Freizeitbeschäftigungen. Hier werden Freundschaften geschlossen, Teamgeist und Persönlichkeiten entwickelt. Umso wichtiger ist es, dass Sportvereine und -verbände einen sicheren Ort darstellen und sich für den Schutz der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen stark machen. Die Erstellung eines Schutzkonzeptes und die Umsetzung von Präventionsmaßnahmen tragen einen Teil dazu bei und bringen gleichzeitig Sicherheit für Vorstände, Übungsleiter*innen und Betreuer*innen.

Es geht weniger darum, durch gezielte Maßnahmen ehrenamtlich Aktive unter Generalverdacht zu stellen, als viel mehr eine Haltung pro Kinderschutz im Verein zu entwickeln, die Handlungssicherheit gibt und Unsicherheiten abbaut.

Ein Schutzkonzept sollte dabei immer individuell an die Bedürfnisse des jeweiligen Vereines oder Verbandes angepasst werden, da es je nach Sportart, verfügbaren Sportstätten, Mitgliederstruktur etc. unterschiedliche Ausgangsvoraussetzungen zu berücksichtigen gibt. Nachfolgende Bausteine eines Schutzkonzeptes geben erste Anregungen, wie einzelne präventive Maßnahmen in deinem Sportverein/-verband umgesetzt werden können.

Kinderschutz in Satzung verankern
Durch eine Verankerung des Kinderschutzes in der Satzung positioniert sich der Sportverein/Sportverband nach außen deutlich gegen sexualisierte Gewalt im Sport. Sie stellt eine rechtliche Grundlage dar, auf die sich der Vorstand sowie alle Vereins-/Verbandsmitglieder berufen können. Angelehnt an die Jugendordnung der SPORTJUGEND gibt es folgende Formulierung, die zum Beispiel unter dem Punkt "Grundsätze" eingearbeitet werden kann:

"Der (Verein/Verband) tritt rassistischen, extremistischen, fremdenfeindlichen, antisemitischen, gewalttätigen, sexistischen und homophoben Einstellungen und Bestrebungen sowie jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexueller Art ist, entschieden entgegen."

Unterzeichnung des Ehrenkodex
Der Ehrenkodex ist eine Selbstverpflichtungserklärung und enthält Verhaltensregeln im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Er wird bei allen Lizenzausbildungen des Landessportbundes Sachsen-Anhalt von den Teilnehmer*innen verbindlich unterzeichnet. Wir empfehlen darüber hinaus, den Ehrenkodex auch von sämtlichen nicht lizenzierten ehrenamtlich Aktiven im Verein/Verband unterzeichnen zu lassen.

Vorlage eines erweiterten Führungszeugnis
Das erweiterte Führungszeugnis ist ein Auszug aus dem Strafregister und wird von Personen abgefordert, die in kinder- und jugendnahen Bereichen tätig sind oder tätig werden wollen. Als alleiniges Präventionsmittel stellt das erweiterte Führungszeugnis zwar keine Garantie für die Einhaltung des Kinder- und Jugendschutzes dar. Dennoch empfehlen wir die Einsicht in das erweiterte Führungszeugnis von ehrenamtlich Aktiven als einen wesentlichen Bestandteil eines Schutzkonzeptes im Sportverein/-verband.
Ein Merkblatt zum Umgang mit dem erweiterten Führungszeugnis gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema erweitertes Führungszeugnis.

Kriseninterventionsplan erstellen
Bei Verdachtsfällen im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt ist es wichtig, schnell, systematisch und richtig zu handeln. Deshalb ist es ratsam, einen Kriseninterventionsplan zu erstellen, noch bevor ein Verdachtsfall im Verein/Verband bekannt wird. Zur Intervention zählen alle Maßnahmen, die geeignet sind, Vorfälle von sexualisierter Gewalt zu beenden, die Betroffenen zu schützen und Aufarbeitung zu betreiben. Dazu gehört im Kern, Beschwerden richtig einzuschätzen, zu bewerten und auf dieser Grundlage geeignete Maßnahmen einzuleiten.

Hilfe bei der Bewertung von Beschwerden und dem Einleiten geeigneter Maßnahmen findest du bei Netzwerkpartner*innen, die dir im Verdachtsfall beratend und unterstützend zur Seite stehen, z.B.:

Beratung und Hilfe

 

Du vermutest oder beobachtest Grenzverletzungen oder Missbrauchsfälle in deinem Umfeld? Dir wurde etwas anvertraut und du bist dir nun unsicher, wie du mit der Information weiter umgehen solltest? Du bist eventuell sogar selbst davon betroffen? Dann wende dich vertrauensvoll (auch anonym) an unsere Ansprechperson.

Beratung und Hilfe findest du außerdem beim Hilfeportal sexueller Missbrauch und seinem Hilfetelefon, eine bundesweite, kostenfreie und anonyme Anlaufstelle für Betroffene von sexueller Gewalt, für Angehörige sowie Personen aus dem sozialen Umfeld von Kindern, für Fachkräfte und alle Interessierten.

Hilfetelefon sexueller Missbrauch: 0800-22 55 530 (kostenfrei und anonym), Sprechzeiten: montags, mittwochs und freitags von 9 bis 14 Uhr, dienstags und donnerstags von 15 bis 20 Uhr. Anfragen können auch per E-Mail gestellt werden: beratung(at)hilfetelefon-missbrauch.de