Finanzen und Förderung

Entsprechend der Satzung des LSB entscheidet die Landessportjugend über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel in eigener Zuständigkeit.  Die Sportjugendarbeit wird aus Mitteln des LSB und über das Landesjugendamt gefördert. Den Haushalt in seinem jetzigen Umfang auch zukünftig zu sichern, hat höchste Priorität. Im Verbund mit anderen Trägern der freien Jugendhilfe arbeitet die Landessportjugend an einer Fördermittelerhöhung und Anpassung der Landesrichtlinie, um die stetig steigenden Kosten für Personal, Bildungsstätte und Sachmittel weiter abdecken zu können und weiterhin qualitativ hochwertige Arbeit zu leisten.