Rehabilitationssport

Rehabilitationssport (SGB IX § 64) ist eine ärztlich verordnete sportliche Betätigung als ergänzende Leistung zur medizinischen Rehabilitation. Die Anleitung der Gruppen erfolgt durch qualifizierte Übungsleiter*innen B Sport in der Rehabilitation. In Herzsportgruppen gibt es eine medizinische Betreuung bzw. Überwachung. Voraussetzung ist die Anerkennung/Zertifizierung der einzelnen Rehasport-Gruppen. Rehasport-Angebote gibt es für Menschen mit krankheitsbedingten Einschränkungen bzw. drohender Behinderung oder chronischer Erkrankung in den Bereichen Orthopädie, Innere Medizin, Neurologie, Sensorik, Geistige Behinderung und Psychische Erkrankungen. Mitgliedsvereine des Behinderten- und Rehabilitations-Sportverbandes Sachsen-Anhalt e. V. (BSSA) können ärztlich verordneten Rehabilitationssport durchführen und bei den Krankenkassen abrechnen.

 

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