Familienfreundlicher Sportverein

Familienfreundlichkeit im Sportverein bedeutet vor allem generationsübergreifende Bewegungsangebote für alle Mitglieder einer Familie, egal ob Großmutter oder Enkelkind. Für Familien ist es wichtig die Möglichkeit zu haben, gemeinsam oder auch zur gleichen Zeit ihrem Sport nachzugehen.

Familienfreundlichkeit bedeutet ebenso, sich auf die Bedürfnisse von Familien einzustellen. Das kann bedeuten, eine Anpassung der Beitragsordnung vorzunehmen oder auch Betreuungsangebote für Kinder während des Trainings der Eltern vorzuhalten. Es gibt viele Ideen zur Ausrichtung auf diese besondere Zielgruppe.

Der Mehrwert zwischen Familie und Sportverein besteht aber nicht nur familienseitig. Für Vereine kann die Familie, insbesondere zur Gewinnung und Bindung von Mitgliedern und Ehrenamtlichen, eine Chance zur Weiterentwicklung sein.

In Sachsen-Anhalt tragen derzeit über 60 Vereine das Gütesiegel Familienfreundlicher Sportverein. Hier geht es zu ausgewählten Beispielen:

KSG Zeitz e.V.

VFL Roßbach e.V.

TSV 1910 Niemberg e.V.

 

Gütesiegel "Familienfreundlicher Sportverein"

Der Landessportbund Sachsen-Anhalt zeichnet mit dem Gütesiegel Sportvereine aus, die sich an den Bedürfnissen von Familien orientieren. Mit der Auszeichnung unterstützt und fördert der LSB die Sportvereine und ihr ehrenamtliches Engagement. Wenn auch Ihr Verein die Verleihung anstreben möchte, machen Sie sich mit den Kriterien vertraut und stellen bei Erfüllung einen Antrag auf Verleihung an Ihren zuständigen Kreis- oder Stadtsportbund. Dieser leitet den Antrag inkl. eines Votums an den LSB weiter. Mit der erstmaligen Verleihung verbunden ist eine Prämie i. H. v. 300 Euro. Das Gütesiegel hat eine Gültigkeit von vier Jahren. Der Antrag auf Verlängerung wird nach Ablauf des Zeitraumes direkt an den Landessportbund gestellt. Mit der Verlängerung verbunden ist eine Prämie i. H. v. 100 Euro.

Ein Erstantrag ist jeweils an den zuständigen Kreis- oder Stadtsportbund zu senden. Fristen zur Beantragung sind der 31. März und der 30. September.

Bei einer Verlängerung des Gütesiegels geht der Antrag direkt an den Landessportbund. Das Gütesiegel Familienfreundlicher Sportverein hat eine Gültigkeit von 4 Jahren.

Sowohl bei einem Erstantrag als auch einem Antrag auf Verlängerung sind jeweils Anlagen als Nachweise zu den einzelnen Kriterien beizufügen.

Familienfreundlichkeit im Verein

Wie wird unser Verein familienfreundlich?

Die Punkte 1-4 sind im Rahmen des Gütesiegels verpflichtende Kriterien. Die Punkte 5-12 sind optionale Kriterien. Vier der optionalen Kriterien müssen erfüllt sein.

Für Familien ist es bedeutsam mit mehreren Familienmitgliedern nicht in mehreren Vereinen Mitglied zu sein, sondern möglichst einen zentralen Anbieter zu haben. Vereine mit Angeboten sowohl für Kinder, Jugendliche, Eltern, Großeltern bringen eine große organisatorische und auch ggfs. finanzielle Erleichterung für den Alltag von Familien.

Beispiele: Krabbelgruppen, Eltern-Kind-Sport, Kindersport, Teen-Sport, Fitnessgruppen, Mannschaftssport, Seniorengymnastik etc.

Neben Sport, Spiel und Bewegung als wöchentliches Angebot suchen Familien immer wieder nach Freizeitaktivitäten am Wochenende, in den Ferien oder an besonderen Feiertagen (z. B.: Kindertag, Weihnachten etc.). Umso besser, wenn der eigene Sportverein regelmäßig etwas anbietet. Das fördert die Bindung an den Verein und kann für diesen zugleich eine Möglichkeit zur Mitgliedergewinnung sein, z. B.: wenn befreundete Familien mit dabei sind oder Familienmitglieder, die noch kein Angebot im Verein wahrnehmen.

Beispiele: Familiensportfest, Wandertage, Familienausfahrten, Osterfeuer, Weihnachtsfeier, Weihnachtsmarkt, Sportwochenende etc.

Ein familienfreundlicher Verein ermöglicht allen Familien und deren Mitgliedern die Teilnahme an den einzelnen Vereinsangeboten. Um finanziell schwächere oder kinderreiche Familien nicht zu benachteiligen, sollten familienfreundliche Beitragskonditionen angeboten werden. Neben der Beitragsfreiheit für das zweite oder dritte Kind gibt es unter anderem die Möglichkeit, einen speziellen Familienbeitrag zu erheben. Vielleicht gibt es ebenso Mitglieder die als "Beitragspaten" die Kosten für z.B. die Kinder von kinderreichen Familien übernehmen.

Beispiele: Staffelbeiträge, Familienmitgliedschaften, reduzierter Kinderbeitrag bei Mitgliedschaften der Eltern, sozialverträgliche monatliche Mitgliedsbeiträge

Vereine sind nicht nur Anbieter von Sportangeboten, sondern auch Teil der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen. Familienfreundliche Vereine sollten auf die Bedürfnisse der jungen Heranwachsenen eingehen und diese in der Vereinsstruktur, -arbeit und bei Vereinsentscheidungen mit berücksichtigen. Dies kann über die Benennung einer zuständigen Person für Kinder- und Jugendschutztthemen oder als Ansprechperson für allgemeine Themen erfolgen.

Beispiele: zertifizierter Kinderschutzbeauftragter, Kinder- und Jugendwart, Jugendsprecher etc.

Um Familienfreundlichkeit im Sportverein nachhaltig zu festigen, muss dies ein ernsthaftes Thema für die Vereinsführung sein. Nur wenn die Entwicklung zu einem familienfreundlichen Sportverein ein Anliegen des Vorstandes ist, kann sich eine neue Vereinskultur entwickeln. Die Verankerung von Familienfreundlichkeit als Schwerpunktthema kann z. B: in der Satzung oder in einem Leitbild verschriftlicht sein.

Beispiele: Formulierung im Bereich Ziele und Werte der Vereinsarbeit in der Satzung oder dem Leitbild etc.

Über Netzwerke mit Kindergärten, Schulen, Horten etc. können viele Familien erreicht und passende Angebote (ggfs. direkt vor Ort) geschaffen werden. Kooperationen haben einen dreifachen Mehrwert und betreffen sowohl den Verein und die Einrichtung, in jedem Falle aber auch die Familien.

Beispiele: Gemeinsame Aktionen, AGs, Ganztagsangebote, Sportfeste/Sommerfeste in gemeinsamer Durchführung, wöchentliche Angebote, gmeeinsame Nutzung von Räumen

Ein Angebot für alle Familienmitglieder erfordert neben einem ausgeprägten Koordinationstalent ebenso sportfachliches-/ und bewegungswissenschaftliches sowie pädagogisches Hintergrundwissen. Fortbildungen sollten in regelmäßigen Abständen wahrgenommen werden. Die Sportorganisationen in Sachsen-Anhalt bieten hierfür eine Vielzahl an Aus- und Fortbildungsterminen an.

Beispiele: Fachtagung Kinder spielend bewegen, Sportjugendakademie, Übungsleiter-B-Kinder und Jugendliche, gesellschaftsrelevante Themen (z. B. Kinder- und Jugendschutz), diverse weitere durch die KSB/SSB, LFV oder den LSB organisierte Fortbildungen mit Schwerpunkt im Bereich Kinder- und Jugendsport etc.

Hier finden sich einige Veranstaltungen:

LSB-Bildungsportal mit Angeboten der KSB/SSB, LFV und LSB

Ausbildungsangebote und Fortbildungsangebote der Landessportjugend

 

Die Lebenswelt von Familien hat sich in den vergangenen Jahr deutlich gewandelt. Daraus resultieren Konsequenzen für die mit Familien in Verbindung stehenden Organisationen, u.a. Sportvereine. Um Familien im Dschungel der Alltagsanforderungen zu unterstützen, können je nach individuellen Gegegebenheiten und Bedarfen Angebote offeriert werden. Diese Unterstützungsangebote (abseits des Sports) fördern die Vereinsbindung und haben positive Auswirkungen auf die Organisation des Familienlebens.

Beispiele: offener Treff, Hausaufgabenbetreuung, Hol- und Bringdienste etc.

"Wenn die Kinder Sport machen, wohin mit den Eltern?" oder auch "wohin mit den Kindern, wenn die Eltern Sport machen?"

Für Familien eine reine organisatorische Frage, bei der Sportvereine Abhilfe schaffen können. Mit Parallelangeboten (egal ob sportlicher, freizeitlicher oder sozialer Natur) finden Familien die Antwort auf die beiden Eingangsfragen und werden in der Organisation ihres Alltags unterstützt.

Beispiele: Sportliche Angebote für Eltern mit Kinderbetreuung, zeitgleiches Sportangebot für Kinder und Eltern, Aufenthaltsraum für Eltern („Elterncafé“)

Sportvereine tragen als Orte außerschulischer Freizeitgestaltung eine hohe gesellschaftliche Verantwortung. Kinder und Jugendliche finden in Sportvereinen "sichere Orte", in denen sie Gemeinschaft, Solidarität, Toleranz und Vertrauen erleben. Sport macht Kinder stark, fördert ihr Selbstbewusstsein, verschafft ihnen Erfolgserlebnisse, Wertschätzung und Anerkennung. Diese Punkte sind wichtige Bausteine im Sinne des Kinderschutzes. Zugleich können Bewegungsräume wie der Sportverein, in dem Emotionalität, Körperlichkeit und sozialer Zusammenhalt gelten, leider auch negativ zu Nutzen gemacht werden. Um KInder und Jugendliche vor Diskriminierung, Gewalt und anderen potentiellen Gefahren zu schützen, sollten Vereine ein Schutzkonzept umsetzen. Hierin verankert ist u. a. das Vorliegen von Ehrenkodex, Führungszeugnis etc.

Was ist ein Schutzkonzept? (folgt)

Beispiel für ein Schutzkonzept (folgt)

Beratende Ansprechpartner

 

Die Sportanlagen des Vereins (Sporträume, -hallen, Vereinsheim) sind auch außerhalb der regulären Trainingszeit für Sportvereinsmitglieder nutzbar. Dies kann in den Ferien oder am Wochenende oder auch für private Feiern sein.

Beispiele: Nutzung des Vereinsheims, freie Spielzeiten in der Sporthalle

Das Engagement im Vereinssport ist ein Besonderes und hat einen großen Mehrwert für die Gesellschaft und in diesem Falle insbesondere für Familien, welches dementsprechend öffentlichkeitswirksam dargestellt werden sollte. Regelmäßige Beiträge z. B. in den regionalen Printmedien, aber auch in den sozialen Medien erhöhen den Bekanntheitsgrad des Vereins, fördern die Mitglieder- und Ehrenamtsgewinnung und haben möglicherweise einen positiven Einfluss auf die Generierung von Fördermitteln.

Beispiele: Berichte auf der Website, Print, social media Artikel, Screenshots; Beteiligung an öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen (Dorffeste, Tag der Vereine, Sportaktionswiese, Stadtumzüge etc.)