FAQ Lizenzierung

Die Lizenzordnung bildet die Grundlage für die Verwaltung von DOSB-Lizenzen. Diese ist Bestandteil der Bildungskonzeption des Landessportbundes Sachsen-Anhalt e.V., welche auf den "Rahmenrichtlinien für Qualifizierung im Bereich des Deutschen Sportbundes" des DOSB basiert. Im Folgenden finden Sie Antworten auf zentrale Fragen.

Finden Sie Ihre Frage nicht? Dann wenden Sie sich gerne an die zuständigen Ansprechpartner*innen.

Die Gültigkeitsdauer beginnt mit dem Ausstellungsdatum der Lizenz. Die DOSB-Lizenzen sind für folgende Zeiträume gültig:

  • nach Erwerb der 1. Lizenzstufe (C-Lizenz): 4 Jahre
  • nach Erwerb der 2. Lizenzstufe (B-Lizenz): 4 Jahre
  • nach Erwerb der 3. Lizenzstufe (A-Lizenz): 2 Jahre

Es gibt eine Sonderregelung für den Ausbildungsgang „Sport in der Rehabilitation“ mit dem Profil „Sport in Herzgruppen“ - hier muss innerhalb von zwei Jahren eine Fortbildung absolviert werden. Bei den B-Lizenzen kann es zudem weitere verbandsspezifisch unterschiedliche Lizenzgültigkeiten geben.

Die Lizenz der 1. Lizenzstufe kann frühestens nach Vollendung des 16. Lebensjahres erteilt werden, falls nicht andere gesetzliche oder verbandliche Bestimmungen eine Vergabe der Lizenz erst ab dem 18. Lebensjahr vorschreiben. Darüber hinaus müssen folgende Nachweise erbracht werden:

  • Mitgliedschaft im Sportverein
  • Unterzeichnung des Ehrenkodex
  • 9-stündiger Erste-Hilfe-Kurs, der zum Zeitpunkt der Lizenzierung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen darf (online-Erste-Hilfe-Kurs ist nicht anerkannt)

 

  • Gültige Übungsleiter*in-C, Trainer*in-C bzw. Vereinsmanager*in-C-Lizenz
  • Für den Erwerb einer Übungsleiter*in B "Sport in der Prävention"-Lizenz ist mindestens eine einjährige Übungsleiter*in- bzw. Trainer*innentätigkeit im Sportverein nachzuweisen
  • Für den Erwerb einer Vereinsmanager*in -B-Lizenz sind mindestens 2 Jahre Mitarbeit in diesem Tätigkeitsbereich nachzuweisen
  • Lizenzerhalt ist erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres möglich

 

Zur Verlängerung einer gültigen DOSB-Lizenz müssen Fortbildungen im Rahmen von mindestens 15 Lerneinheiten (LE) besucht werden. Dies gilt für folgende Zeiträume:

  • nach Erwerb der 1. Lizenzstufe (C-Lizenz): innerhalb von 4 Jahre
  • nach Erwerb der 2. Lizenzstufe (B-Lizenz): innerhalb von 4 Jahre

Der Erwerb einer höheren Lizenzstufe verlängert automatisch die niedrigere Lizenzstufe. Die Fortbildung des/der Lizenzinhaber*in hat in der jeweils höchsten Lizenzstufe zu erfolgen. Für die sportartspezifischen DOSB-Lizenzen gelten die Regelungen der jeweiligen Sportverbände.

 

 

Bei Überschreitung der Gültigkeitsdauer von Lizenzen tritt je nach Zeitraum folgende Regelung in Kraft:

Fortbildung im 1. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem erfolgreichen Besuch einer Fortbildungsveranstaltung mit mindestens 15 LE ab dem Zeitpunkt des regulären Ablaufs um vier Jahre verlängert.

Fortbildung im 2. und 3. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem erfolgreichen Besuch einer Fortbildungsveranstaltung mit mindestens 30 LE ab dem Zeitpunkt des regulären Ablaufs um vier Jahre verlängert.

Überschreitung der Gültigkeitsdauer länger als 3 Jahre: Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem erfolgreichen Besuch einer Fortbildungsveranstaltung von mindestens 45 LE für weitere 4 Jahre wiederhergestellt.

Überschreitung der Gültigkeitsdauer länger als 5 Jahre: Der Neuerwerb der Lizenz wird empfohlen.

Die Nachweise zur Lizenzverlängerung der LSB-Lizenzen können frühestens 3 Monate vor Ablauf der Lizenzgültigkeit bei Ihrem zuständigen Kreis- bzw. Stadtsportbund oder direkt beim LSB eingereicht werden.

Auf dem Lizenzdokument im A4-Format ist auf der ersten Seite unten rechts der ausstellende Verband angegeben. Dies können Landesfachverbände oder ein Landessportbund sein. Nur der ausstellende Verband/Verbund kann die Lizenz verlängern.

Die Fortbildungsnachweise können als Scan per E-Mail oder in Kopie per Post eingereicht werden. Die Originale behält der/die Lizenzinhaber*in.

Die Fortbildungsnachweise können frühestens 3 Monate vor Ablauf der Lizenzgültigkeit eingereicht werden.

Der Versand der Lizenz als Dokument im A4-Format erfolgt standardmäßig per E-Mail. Auf Wunsch kann der zusätzliche Versand per Post erfolgen.

 

Der LSB Sachsen-Anhalt e. V. verwaltet, erstellt und verlängert als Ausbildungsträger folgende Lizenzen

  • DOSB-Übungsleiter*in -C sportartübergreifender Breitensport Profil Kinder/Jugendliche und Erwachsene/Ältere
  • DOSB-Übungsleiter*in B "Sport in der Prävention" LSB-eigene Profile
  • DOSB-Vereinsmanager*in -C und -B
  • DOSB-Jugendleiter*in

Die sportartspezifischen Lizenzen für DOSB-Trainer*innen und der landesverbandseigenen Profile der DOSB Übungsleiter*innen "Sport in der Prävention", werden durch den entsprechenden Fachverband bearbeitet.

 

Die Angebote externer Anbieter außerhalb des organisierten Sports bedürfen vorab einer individuellen Prüfung durch den LSB Sachsen-Anhalt, Referat Bildung und Personalentwicklung. Maximal können 7 Lerneinheiten anerkannt werden, unabhängig von der Anzahl der Fortbildung und der absolvierten Lerneinheiten. Der LSB behält sich eine individuelle Prüfung und ggfls. Ablehnung vor. Eine Anerkennung kann nicht garantiert werden.

 

DOSB-Lizenzen sind in ganz Deutschland gültig, unabhängig vom Ort des Erwerbs und können in den entsprechenden Organisationen (Landessportbund oder Landesfachverband) in Sachsen-Anhalt verlängert werden. Nach einem Umzug in ein anderes Bundesland kann die Lizenz in das neue Bundesland umgezogen werden.

Die Umschreibung von sportartspezifischen Lizenzen der 1. Lizenzstufe der Landesfachverbände in eine sportartübergreifende Lizenz der 1. Lizenzstufe kann auf Antrag des Lizenzinhabers aus persönlichen Gründen erfolgen:

  • bei Gültigkeit der Lizenz
  • bei Information des jeweiligen Landesfachverbandes
  • bei Information des Vereins.

 

Über die Umschreibung von sportartübergreifenden Lizenzen der 1. Lizenzstufe in sportartspezifische Lizenzen der 1. Lizenzstufe entscheiden nur die Landesfachverbände.

Der Landessportbund hat das Recht, DOSB -Lizenzen zu entziehen, wenn die Lizenzinhaber*innen gegen die Satzung des LSB oder seiner Gliederungen sowie gegen ethisch-moralische Grundsätze (s. Ehrenkodex für Trainerinnen und Trainer, Ehrenkodex des LSB) verstößt.

Leider können zur Erlangung von DOSB-Übungsleiter*innen-Lizenzen keine Erste-Hilfe-Kurse anerkannt werden, die ausschließlich online stattgefunden haben. Diese Entscheidung hat der DOSB 2021 getroffen, um den Vereinen, Trainer*innen und Übungsleiter*innen gegenüber den Unfallversicherungsträgern ausreichend Sicherheit zu geben. Außerdem hegte man große Bedenken, ob der Kompetenzerwerb nach Online-Erste-Hilfe-Kursen ausreichend ist, um adäquat Erste Hilfe leisten zu können.