Pauschalförderung des Kreis- und Stadtsportbünde

Die Kreis- und Stadtsportbünde (KSB/SSB) haben einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung zur Finanzierung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben in Form einer Pauschale pro Kalenderjahr.
Näheres regelt die Verordnung zur Ausführung des Sportfördergesetzes.

Mit der Umsetzung des Verfahrens wurde der Landessportbund Sachsen-Anhalt e. V. beauftragt.
 

Rahmenbedingungen der Förderung

  • Der KSB/SSB hat seinen Sitz in Sachsen-Anhalt und ist gemeinnützig
  • Der KSB/SSB beantragt die Pauschale beim LSB Sachsen-Anhalt bis zum 30. September des Vorjahres unter Verwendung der gültigen Formulare
  • Der KSB/SSB versichert rechtsverbindlich im Antrag die Richtigkeit der Daten der Bestandserhebung für die Berechnung der Pauschale

  • Die Pauschale setzt sich aus einer Grund- und Bonuskomponente zusammen
  • Die nötigen Daten für Berechnung der Komponenten werden nach den Angaben der Vereine in der Vereinsdatenbank des LSB Sachsen-Anhalt e. V. per Stichtag zum 28. Februar des Vorjahres ermittelt
  • Die Auszahlung der Pauschale erfolgt in Raten des Zuschussjahres

KSB/SSB, die eine Pauschale erhalten haben, geben dem LSB Sachsen-Anhalt e. V. mit der Beantragung der Zuschüsse im nächsten Jahr Auskunft, für welche Ausgaben die Mittel eingesetzt wurden.