LOTTO-Förderung für den Sportstättenbau

Die Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt fördert im Rahmen der Projektförderung u. a. den Vereinssportstättenbau. Auch hierbei unterstützt der Landessportbund Sachsen-Anhalt e.V. (LSB) seine Vereine gern. Eine Antragstellung ist jederzeit möglich; sollte jedoch vorab mit dem zuständigen Kreis- oder Stadtsportbund und dem LSB abgesprochen werden.
Sehr gut lässt sich die LOTTO-Förderung mit der Landesförderung kombinieren. Dann ist eine zeitlich parallele Antragstellung sinnvoll.
Ansonsten müssen folgende Fristen bei der Antragstellung beachtet werden:
- Anträge bis 15.000 Euro Zuwendung mindestens 4 Monate vor Baubeginn
- Anträge über 15.000 Euro Zuwendung mindestens 6 Monate vor Baubeginn.
Die Antragstellung ist komplett digital und kann auf Wunsch parallel durch den LSB begleitet werden.
Wer wird gefördert?
Antragsteller können sein:
- Sportvereine, die Mitglied im LSB Sachsen-Anhalt sind
- Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise in Sachsen-Anhalt
Was wird gefördert?
Bauliche Veränderungen an der Sportstätte, die zur unmittelbaren Ausübung des Sportbetriebs erforderlich sind, z. B. die Sanierung von Duschen/Umkleiden, ein neuer Hallenboden oder eine neue Steganlage.
WICHTIGE HINWEISE:
- zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mind. 2.500 Euro betragen
- Zuschuss von bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 75.000 Euro möglich
- kombinierbar mit weiteren Fördermitteln, wie bspw. Landesförderung
- Anträge können jederzeit eingereicht werden, aber
- wenn Antragssumme zwischen 2.500 Euro und 15.000 Euro mind. 4 Monate vor Baubeginn
- wenn Antragssumme zwischen 15.000 Euro und 75.000 Euro mind. 6 Monate vor Baubeginn
FAQ's zur LOTTO-Förderung für den Sportstättenbau
Der Antrag kann ausschließlich hier online gestellt werden.
Wenn Ihr Verein dabei Hilfe benötigt, können Sie uns im digitalen Prozess eine Einladung per Mail schreiben, und erhalten Hilfe bei der Berabeitung des LOTTO-Antrags durch den LSB.
Ja, als Sportverein beträgt der Eigenanteil mind. 15% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Das können zum Beispiel Spenden, Sponsoring, Kreditmittel oder Barmittel sein.
Ja, das ist möglich. Es bietet sich sogar an diese Förderung mit der Landesförderung zu verbinden.
Eine mögliche Finanzierung bei einer Baumaßnahme in Höhe von 100.000 Euro sähe dann wie folgt aus:
Eigenanteil Verein (15%): 15.000 Euro
Zuschuss Land (50%): 50.000 Euro
Antrag Lotto (35%): 35.000 Euro
Anträge bis zu einem Zuschuss von 15.000 Euro werden auf Empfehlung duch die Geschäftsleitung von LOTTO Sachsen-Anhalt entschieden. Bei Anträgen über 15.000 Euro entscheidet viermal im Jahr der LOTTO-Beirat, in dem der auch der LSB vertreten ist. Bei allen Anträgen ist eine sportfachliche Stellungnahme durch den LSB Sachsen-Anhalt zwingend erforderlich.
Kontakt:
Anne Roeloffs
Referentin Sportinfrastruktur/Umwelt
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