Mensen der Sportinternate & Eliteschulen des Sports
In den vom Landessportbund Sachsen-Anhalt e.V. betreuten Mensen in Halle und Magdeburg werden täglich 1.100 Kinder und Jugendliche mit bis zu fünf Mahlzeiten versorgt.
Es werden drei Hauptmahlzeiten sowie zwei Zwischenmahlzeiten angeboten. Zu allen Mahlzeiten sind Getränke inkludiert. Frühstück und Abendbrot werden in Büfettform zur individuellen Zusammenstellung dargeboten. Bei der Zwischenmahlzeit und dem Mittagessen können die Kinder und Jugendlichen zwischen zwei bis drei Angeboten wählen. Hierzu steht ein modernes Bestell-und Abrechnungssystem zur Verfügung, welches ein kurzfristiges Umbestellen ermöglicht.
Die Küchen der Mensen in Halle und Magdeburg sind als Vollküchen konzipiert und werden auch als solche betrieben. Vorteil ist die zentrale Zubereitung und Ausgabe aller Speisen vor Ort. Qualitätsverluste werden durch kurze Standzeiten optimiert. Für Allergiker werden individuell abgestimmte Mahlzeiten durch die Küchenleiter bereitgestellt.
Die Mensen in Halle und Magdeburg erfüllen umfänglich den Leistungskatalog und die Qualitätskriterien für das Verpflegungsangebot in Einrichtungen des deutschen Spitzensports, herausgegeben von der AG Ernährungsberatung an den Olympiastützpunkten.
Die aktuell Beitragssätze (gültig ab dem 01.08.2022) für Unterkunft und Verpflegung der Internats- und Stadtschüler in den Eliteschulen des Sports in Halle und Magdeburg setzen sich wie folgt zusammen:
Verpflegung | Internatsschüler*innen | Stadtsportschüler*innen | Gäste |
Frühstück | 1,30 € | / | 4,50 € |
Zwischenmahlzeit | 1,35 € | 1,35 € | 3,70 € |
Mittagessen (XXL-Menü) | 3,55 € (4,75 €) | 3,55 € (4,75 €) | 6,75 € (8,20 €) |
Vesper | 1,00 € | 1,00 € | 2,60 € |
Abendessen | 2,55 € | / | 6,75 € |
Tagessatz | 9,75 € | 5,90 € | 24,30 € |
Zahlungsmodalitäten
Es besteht die Möglichkeit der Rechnungsbegleichung mittels SEPA-Lastschriftverfahren oder Überweisung bei Ihrer Hausbank. Wenn Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen möchten, senden Sie uns bitte den Vordruck ausgefüllt zurück bzw. fordern Sie diesen nochmals bei der Verwaltung an. Bestehende Einzugsermächtigungen behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Sporthilfe
Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. niedriges Einkommen der Eltern) zahlt der LSB Sachsen-Anhalt einen Zuschuss für Unterkunft und Verpflegung.