
Die finanzielle Situation vieler Kommunen in Sachsen-Anhalt führt dazu, dass Sportvereine zunehmend an den Betriebskosten kommunaler Sportstätten beteiligt werden. Darüber hinaus werden öffentliche Förderungen teilweise an Mindestbeiträge für Vereinsmitglieder geknüpft. Dies wird sich in steigenden Mitgliedsbeiträgen niederschlagen und damit die Kosten für das Sporttreiben im Verein erhöhen.
Frage
Wie stehen sie zu den beiden genannten Instrumenten? Bitte beantworten sie die Frage vor dem Hintergrund der Haushaltssituation der Kommunen in Sachsen-Anhalt.
Zusammenfassung
Bei der Bewertung der beiden Finanzierungsinstrumente zeigt sich die klarste Trennlinie im gesamten Fragenkomplex: Fünf der sieben Parteien – SPD, Grüne, BSW, Die Linke und mit Einschränkungen die FDP – lehnen pauschale Mindestbeiträge als Fördervoraussetzung ab oder sehen sie kritisch. Einzig die CDU befürwortet das Prinzip, allerdings mit Abfederung im Einzelfall durch Staffelungen oder externe Unterstützung.
Bei der Betriebskostenbeteiligung gibt es leichte Abweichungen in der Schärfe der Ablehnung: SPD, Grüne, BSW und Die Linke lehnen eine Verlagerung auf Vereine grundsätzlich ab und fordern stattdessen eine bessere kommunale Finanzausstattung, während die FDP eine moderate, transparente Beteiligung nicht per se ausschließt, sondern begrenzen will. Eine klar eigene Position nimmt die AfD ein, die die eigentliche Frage nach den beiden Instrumenten nicht direkt beantwortet, sondern einen dritten Weg über Eigen- und Sachleistungen der Vereine vorschlägt.
Beim Grad der Konkretheit liefern Die Linke (Ausweitung des kommunalen Finanzausgleichs) und die Grünen (Neuordnung der Bund-Länder-Kommunen-Finanzbeziehungen, Energieinvestitionen als Hebel) die greifbarsten strukturellen Gegenvorschläge, während SPD und BSW eher grundsätzliche Ablehnung ohne konkretes Gegenmodell formulieren und die AfD auf die gestellte Frage am wenigsten konkret eingeht.
Antworten der Landesregierung
Die Möglichkeit zu Sport im Verein zählt für uns zu den elementaren Bestandteilen eines selbstbestimmten Lebens. Freude an der Bewegung, Gesundheitsprävention und der integrative Charakter sind nur einige der vielen Vorteile des gemeinsamen Sporttreibens.
Klar ist aber auch, dass es das nicht zum Nulltarif gibt. Sport ist eine sogenannte freiwillige Aufgabe der Kommunen. Wenn somit dort Kürzungen, die sich dann z. B. in der Beteiligung an Betriebskosten niederschlagen können, stattfinden, obliegt das in dem Verantwortungsbereich der Kommune. Eine Unterstützung der Vereine pauschal als auch der Kommunen bei der Sportstättenmodernisierung durch das Land erfolgt bereits. Im Einzelfall sollte Ausschau gehalten werden, ob für Mitglieder Unterstützungsleistungen durch soziale Träger in Betracht kommen.
Adäquat verhält es sich bei dem Umstand, wenn öffentliche Förderungen an Mindestbeiträge geknüpft werden sollten. Mit den Förderungen wird die Nutzung moderner Sportstätten durch Vereinsmitglieder ermöglicht. Die Forderung nach Mindestbeiträgen dabei soll bezwecken, dass auch das einzelne Mitglied seinen Anteil an der Nutzung modernisierter Sportstätten trägt. Damit das im Einzelfall die finanziellen Möglichkeiten nicht übersteigt, sind Staffelungen bzw. externe Unterstützungsleistungen denkbar.
Wir sehen die angespannte Haushaltslage vieler Kommunen. Gleichzeitig darf sie nicht dazu führen, dass Sport zunehmend zu einer Frage des Geldbeutels wird. Steigende Betriebskosten auf die Vereine zu verlagern oder öffentliche Förderungen an immer höhere Mitgliedsbeiträge zu knüpfen, belastet insbesondere Familien mit Kindern und Menschen mit geringem Einkommen. Das widerspricht unserem Ziel, möglichst vielen Menschen den Zugang zum Vereinssport zu ermöglichen.
Deshalb wollen wir die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen weiter stärken und gemeinsam mit ihnen nach Lösungen suchen, wie Sportstätten dauerhaft betrieben und erhalten werden können, ohne Vereine übermäßig zu belasten. Der organisierte Sport ist ein unverzichtbarer Partner für Gesundheit, Integration und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Diese Leistungen sparen der Gesellschaft an anderer Stelle erhebliche Kosten. Deshalb ist jeder Euro für den Sport gut investiertes Geld. Unser Ziel bleibt: Sport soll unabhängig von Einkommen und Wohnort für alle zugänglich und bezahlbar bleiben.
Die angespannte Finanzlage vieler Kommunen ist real. Trotzdem darf Vereinssport nicht unbezahlbar werden. Kommunale Sportstätten müssen für Sportvereine grundsätzlich bezahlbar nutzbar bleiben.
Betriebskostenbeteiligungen dürfen Vereine nicht überfordern. Sie müssen transparent, maßvoll und sozial verträglich sein. Besonders Kinder- und Jugendsport, inklusive Angebote und kleine Vereine dürfen dadurch nicht gefährdet werden. Wer Vereine finanziell überlastet, schwächt Ehrenamt, Gesund-heitsförderung und gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Pauschale Mindestbeiträge als Fördervoraussetzung sehen wir kritisch. Vereine unterscheiden sich stark nach Region, Sportart, Mitgliederstruktur und sozialem Umfeld. Der Staat sollte nicht zentral fest-legen, welche Beiträge ein Verein verlangen muss.
Unser Ansatz ist: Kommunen brauchen Investitionsspielräume, Vereine brauchen faire Nutzungsbe-dingungen und Mitglieder brauchen bezahlbare Angebote.
Antworten der Opposition
Auch Eigenleistungen der Vereine können Kosten senken. Zur Entlastung der Kommunen können sich die die Sportstätten nutzenden Vereine zu Interessengemeinschaften zusammenschließen und Dienstleistungen rund um die Sportstätte kostensenkend übernehmen. Das beginnt konkret mit Rasenmähen und Pflege des Sportplatzes oder der Stellung von ehrenamtlichen Rettungsschwimmern durch die Vereine bei kommunalen Schwimmbädern.
Es gibt zudem Beispiele wie besondere Fördervereine, die über die Sportvereine hinausgreifen, Schwimmstätten erhalten oder sogar in eigener Trägerschaft übernehmen. Eine AfD-Landesregierung wird sich darüber hinaus in Kommunen mit Standorten der Bundeswehr und der dort vorhandenen Sportstätten für Nutzungsvereinbarungen mit lokalen Vereinen einsetzen.
Die Kommunen in Sachsen-Anhalt sind seit Jahrzehnten strukturell unterfinanziert und können z.T. nicht einmal ihre Pflichtaufgaben im vollen Umfang erfüllen, ohne Kredite aufzunehmen. Der Erhalt der kommunalen Infrastruktur – insbesondere von Schulen mit ihren Turnhallen und von Sportanlagen – ist fast überall davon abhängig, dass es dafür Fördermittel gibt. Nicht einmal die i.d.R. geforderten Eigenanteile können von allen Kommunen aufgebracht werden, sofern sie denn überhaupt von einem der wenigen Förderprogramme profitieren würden.
Viele Kommunen befinden sich über Jahre hinweg permanent in der Haushaltskonsolidierung. Es ist eine fatale Entwicklung, wenn Kommunen aus dieser Finanznot heraus nun versuchen, Haushaltslöcher dadurch zu stopfen, dass sie von den Vereinen eine höhere Betriebskostenbeteiligung bzw. steigende Nutzungsgebühren verlangen. Wir wollen die Finanzkraft der Kommunen durch eine Ausweitung des kommunalen Finanzausgleichs grundlegend stärken und lehnen eine höhere Belastung der Mitglieder und der Vereine zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte ab. Wir wollen mehr Sportangebote mit kostengünstigen Zugängen für mehr Mitglieder im Vereinssport. Die derzeitige Kostenentwicklung steht diesem Ziel entgegen.
Die nachhaltige finanzielle Entlastung der Kommunen wird für uns die zentrale Aufgabe in der kommenden Legislatur. Dafür müssen die Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen neu geordnet werden. Darüber hinaus muss Freizeitsport für alle Menschen in Sachsen-Anhalt bezahlbar sein. Wir setzen uns daher auch für eine sozialverträgliche und faire Beitragsstruktur bei den Vereinen ein. Ein funktionierendes Beitragskonzept ist Ausdruck für die Zukunftsfähigkeit des Vereinslebens, generelle
Mindestbeiträge lehnen wir ab. Investitionen in Solarenergie und die Umstellung auf Heizungsanlagen, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden, stellen den größten Hebel für die Einsparung der Betriebskosten. Wir setzen uns daher für eine Priorisierung der Investitionen ein.
Antwort Partei außerhalb des Parlaments
Die angespannte Haushaltslage der Kommunen ist Realität. Trotzdem darf die Lösung nicht sein, Kosten einseitig auf Sportvereine und damit auf die Mitglieder zu verlagern. Wenn Vereine stärker an Betriebskosten kommunaler Sportstätten beteiligt werden, führt das schnell zu höheren Mitgliedsbeiträgen. Das kann in Folge dessen dann Kinder, Jugendliche und Familien vom Vereinssport ausschließen. Auch eine Kopplung von Fördermitteln an Mindestbeiträge sehen wir kritisch. Vereine sind sehr unterschiedlich aufgestellt, solche Vorgaben können kleinere oder finanzschwächere Vereine benachteiligen. Wir setzen uns deshalb für eine bessere finanzielle Ausstattung der Kommunen ein, damit Sportstätten als öffentliche Infrastruktur verlässlich betrieben werden können. Ziel muss sein, dass Sport bezahlbar und für alle zugänglich bleibt.