Ganztagsschule und Sportverein

Bewegung, Spiel und Sport sind grundlegende Bausteine einer ganzheitlichen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen sowie unersetzbarer Bestandteil von gesundem Aufwachsen. Im Kontext Schule und Sportverein gibt es zahlreiche Möglichkeiten zur Kooperation von Schulen und Vereinen, wie beispielsweise im Bereich der Ganztagsschulen. Aktuell gibt es in Sachsen-Anhalt rund 117 Ganztagsschulen, die lt. Runderlass mit externen Partnern Angebote umsetzen und diese in angemessener Form honorieren können.

Diese Möglichkeiten zur Kooperation für Vereine wird in der Folge mit ihren jeweiligen Fördervoraussetzungen, -inhalten und -abläufen vorgestellt.

Kooperationen im Ganztag

  • Ganztagsschulen - sowohl Grundschulen als auch weiterführende Schulen (eine regionale Darstellung findet sich HIER)

  • Austausch mit der jeweiligen Schule zum geplanten Angebot
  • Vorliegen einer Kooperationsvereinbarung zwischen Schule und Verein sowie die Vereinbarung zum jeweiligen Angebot
  • Nachweis der fachlichen Eignung durch Vorliegen einer gültigen DOSB-Lizenz oder eines vergleichbaren beruflichen Abschlusses
  • Vorliegen eines erweiterten Führungszeugnis der Angebotsleitung
  • Erklärung zur Belehrung zum Infektionsschutzgesetzes

  • Bei Bedarf können notwendige Fahrtkosten gemäß aktullem Bundesreisekostengesetz erstattet werden
  • Bei Bedarf können notwendige Sachkosten (z. B. für bereitgestellte Räume, Verbrauchsmaterialien) erstattet werden
  • Die Aufwendung der Arbeitszeit wird in Form einer Aufwandspauschale je 45 Minuten erstattet. Die Höhe der Pauschale richtet sich nach der Qualifikation der angebotsumsetzenden Person und wird durch die Schule festgesetzt:
Berufliche QualifikationAufwandspauschale

Berufliche oder Fachschulausbildung oder gleichwertige Qualifikation,

spezielle für das Projekt erforderliche Kenntnisse

30 Euro
Abgeschlossene Hochschulausbildung oder gleichwertige Qualifikation50 Euro

Referenten mit einer herausragenden Qualifikation

(z. B.: Habilitation, außerordentlich hohe Sachkompetenz)

70 Euro

     

    1. Vorbereitung

    2. Kontaktaufnahme und Absprachen

    • Kontaktaufnahme zur Schulleitung (idealweiserweise unter Einreichung des Angebotskonzeptes)
    • Gemeinsame Planung des umzusetzenden Angebots
      1. Umfang und Inhalt der Maßnahme
      2. Ort und Zeit der Maßnahme (ggfs. Klärung Transfer)
      3. Umsetzende Person(en) und deren Qualifikation
      4. Festlegung der Kostenpauschalen, ggfs. Fahrtkosten und Sachkostenzuschuss
      5. Erstellung der Dokumente Kooperationsvereinbarung und –vertrag
      6. Ggfs. Eruierung weiterer Kooperationsmöglichkeiten (z.B. Nutzung Schulsportstätten etc.)

    3. Beantragung und Abrechnung

    • Umsetzen der Bürokratien zur Kooperationsvereinbarung und Angebotsvereinbarung* (Einholen der nötigen Dokumente wie z.B: Führungszeugnis, Qualifikationsnachweise) durch beide Partner
    • Anmeldung des Angebots beim Landesschulamt durch die Schule
    • Umsetzung und Dokumentation der Maßnahme (Datum, Inhalt, Stunden, Teilnehmende) durch den Verein
    • Die Abrechnung erfolgt zum Halbjahresende (kürzere Abrechnung- und Auszahlungsintervalle nach Abstimmung mit dem Landesschulamt)
    • Zeichnung der Schule und Auszahlung durch das Landesschulamt

    *Zu verwenden sind die Dokumente des Landesschulamtes Sachsen-Anhalt als Anhang des Runderlass. Hier geht es zum Erlass und den Antragsunterlagen

    Kann das Angebot auch auf den Sportstätten des Vereins stattfinden?Ja, das ist möglich. Der Weg zur Sportstätte bzw. ein Transfer ist über die Schule abgesichert. Die Organisatorische und finanzielle Abwicklung erfolgt in indiviueller Abstimmung mit der Schule
    Was mache ich wenn das Angebot z .B: krankheitsbedingt nicht umgesetzt werden kann?Sofern keine geeigneten Personen das Angebot umsetzen können, ist unverzüglich die Schulleitung zu informieren.
    Wann kann ich den Vertrag wieder kündigen?Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Zweimonatsfrist zum Ende des Schulhalbjahres schriftlich gekündigt werden.