Landesförderung

Der Landessportbund Sachsen-Anhalt e.V. unterstützt und berät Sportvereine bei der Beantragung von Fördermitteln über das Förderprogramm Sportstättenbau Land. Im Folgenden finden sich weiterführende Informationen und Hilfestellungen, was es bei einer Beantragung von Fördermitteln alles zu beachtet gilt.

  • Sanierung bestehender Sportstätten einschließlich Modernisierung durch den Einbau energieeinsparender Maßnahmen und umweltschonenden Technologien.
  • Erweiterung der Nutzbarkeit vorhandener Sportstätten, insbesondere für den Rehabilitations- und Behindertensport, den Gesundheitssport, den Senior*innensport sowie für Trendsportarten und die Förderung einer geschlechtergerechten Nutzung.
  • Umwidmung bestehender Sportstätten und anderer Gebäude und Räumlichkeiten mit dem Ziel der sportlichen Nutzung.
  • Neubau von Sportstätten

  • Kosten ermitteln (z.B. Angebote)
  • Finanzierung planen 
  • Förderantrag fristgerecht stellen

Sobald die Kosten für die Maßnahmen bekannt sind, muss festgelegt werden, welchen finanziellen Anteil der Verein selbst tragen kann. Erst im Anschluss kann ein Förderantrag gestellt werden. 

Grundsätzlich kann sich das Land Sachsen-Anhalt bei der Finanzierung einer Sportstättenmaßnahme mit 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten beteiligen. Der Sportverein muss dann einen Eigenanteil von mindestens 10 % selber leisten. Idealerweise gibt es noch weitere Finanzierungsbeteiligungen (z.B. Kommune, Landkreis, LOTTO Sachsen-Anhalt etc.). 

Der vollständige Antrag ist beim zuständigen Kreis- oder Stadtsportbund am 15.08. eines jeden Jahres für das Folgejahr einzureichen.

News

Infoveranstaltungen Sportstättenbau 2024

| Frank Löper

Eure vereinseigene oder kommunale Sportanlage ist in die Jahre gekommen? Sie braucht dringend eine Sanierung oder soll komplett neu gebaut werden? Egal ob bei Euch der Rasenplatz saniert werden muss, die Duschen neue Fliesen benötigen oder ein neuer Reitplatz entstehen soll, für alle Sportvereine gibt es die Möglichkeit, Fördermittel vom Land und Lotto Sachsen-Anhalt zu erhalten. Das Referat Sportinfrastruktur im LSB Sachsen-Anhalt bietet in Zusammenarbeit mit den Kreis- und Stadtsportbünden auch 2024 wieder regionale Beratungstermine an.

Infoveranstaltungen Sportstättenbau 2024
(© CANVA)

Wie und bis wann muss man einen Antrag stellen? Welche Dokumente werden dazu benötigt? All das erklären Euch die Verantwortlichen beim LSB Sachsen-Anhalt gern in einer der Informationsveranstaltung, die von März bis Juni 2024 stattfinden.

Hier alle Termine für die Infoveranstaltungen zur Sportstättenbauförderung:

KSB Altmark-West: Dienstag, 28.05. ab 17 Uhr, Klötze
KSB Stendal: Mittwoch, 29.05. ab 17 Uhr, Stendal
KSB Börde: Dienstag, 23.04. ab 18 Uhr, Haldensleben
KSB Jerichower Land: individuell
KSB Harz: Dienstag, 19.03. ab 18 Uhr, Halberstadt
KSB Salzland: Mittwoch, 10.04. ab 18 Uhr, Atzendorf
KSB Anhalt-Bitterfeld: Mittwoch, 15.05. ab 17:30 Uhr, Bobbau
KSB Wittenberg: individuell
KSB Mansfeld-Südharz: Donnerstag, 04.04. ab 16:30 Uhr, Lutherstadt Eisleben
KSB Saalekreis: Donnerstag, 21.03. ab 18 Uhr, Halle
KSB Burgenland: Dienstag, 09.04. ab 17:30 Uhr, Mertendorf
SSB Magdeburg: individuell
SSB Dessau-Roßlau: Dienstag, 16.04. ab 17:30 Uhr, Dessau
SSB Halle: Donnerstag, 21.03. ab 18 Uhr, Halle

Anmeldungen bitte bei den Geschäftsstellen der jeweiligen Kreis- und Stadtsportbünde:
https://www.lsb-sachsen-anhalt.de/lsb/mitgliedsorganisationen/kreis-und-stadtsportbuende

Zusätzlich zu den regionalen Vor-Ort-Terminen findet ein zentraler Onlinetermin für Vereine statt, die den Vor-Ort-Termin in ihrer Region nicht wahrnehmen können:

am Mittwoch, 05. Juni 2024 ab 17 Uhr

Die Anmeldung für den Online-Termin ist per Mail möglich unter Angabe von Vereinsname und Person an roeloffs(at)lsb-sachsen-anhalt.de

Aufgrund des Wechsels der Bewilligungsbehörde (vom Landesverwaltungsamt zur Investitionsbank Sachsen-Anhalt) und damit einhergehend Änderungen im formalen Antragsverfahren, gibt es für alle Vereine, die sich nach den Infoveranstaltungen für eine Antragstellung entscheiden, eine

Schulung gemeinsam mit der Bewilligungsbehörde Investitionsbank S.-A.

am Mittwoch, 31. Juli 2024 (Ort und Zeit wird noch festgelegt)

Anmeldung dafür ebenfalls an: roeloffs(at)lsb-sachsen-anhalt.de

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