Vereinsgutscheine für Erstklässlerinnen und Erstklässler 2024/25

Mit dem im vergangenen Jahr gestarteten Programm "Vereine machen Schule - Sportgutscheine für Sachsen-Anhalt Erstklässlerinnen und Erstklässler" wurde ein niedrigschwelliger Anreiz für mehr Sport und Bewegung im Kindesalter geschaffen. Ziel ist es, motorische Defizite der Schülerinnen und Schüler auszugleichen und sie langfristig für sportliche Aktivitäten zu gewinnen.

Projektpartner des Landessportbundes sind das Innenministerium des Landes Sachsen-Anhalt, das Ministerium für Bildung und das Landesschulamt. Der Landessportbund ist für die Umsetzung des Förderprogrammes verantwortlich.

Inhalt des Förderprogramms

Im Rahmen des Programms wird der Jahresbeitrag einer Vereinsmitgliedschaft für alle Erstklässlerinnen und Erstklässler in Sachsen-Anhalt des Schuljahres 2024/25 einmalig mit 50 Euro pro Kind bezuschusst. Familien erhalten den Gutschein zu Beginn des Schuljahres über die Schule ausgehändigt und suchen ein Vereinsangebot für ihr Kind. Bei Gefallen wird eine Mitgliedschaft in einem Mitgliedsverein des Landessportbundes Sachsen-Anhalt e.V. abgeschlossen und der Gutschein mit dem Jahresbeitrag verrechnet.

Hinweise:

  • Es besteht für Familien kein Rechtsanspruch auf Erstattung des Vereinsbetrages. Vereine sind nicht zur Teilnahme am Programm verpflichtet.
  • Hier geht es zur Vereins- und Angebotssuche
  • Der Gutschein kann bis zum 28.02.2025 bei einem Sportverein abgegeben werden.
  • Vereine haben bis zum 31.03.2025 die Möglichkeit der Beantragung der Förderung auf der hiesigen Online-Förderplattform.
  • Vereine sind verpflichtet, alle Unterlagen, die mit der Förderung in Zusammenhang stehen, für mind. 5 Jahre aufzubewahren

HIER GEHT ES ZUR FÖRDERPLATTFORM (hier Klicken)

Die Nutzung der Förderplattform ist ausschließlich Vereinen vorbehalten. Die Eingabe der Gutscheindaten wird durch offizielle Vereinsvertretungen bis spätestens zum 31.03.2025 vorgenommen.

Häufige Fragen zum Programm

Eine Gesamtübersicht der FAQ findet sich in den Handlungsleitfäden. Alle Fragen im einzelnen sind in der Folge aufgeführt. Für weitere Fragen stehen die verantwortlichen Kolleginnen des Landessportbundes beratend zur Seite.

FAQ allgemein

Teilnahmeberechtigt sind Erstklässlerinnen und Erstklässler aller Grund- und Förderschulen des Schuljahres 2024/25 des Landes Sachsen-Anhalt.

Die Gutscheine werden in den ersten Schultagen bzw. zur Einschulung der Erstklässlerinnen und Erstklässler des Schuljahres 2024/25 über die Schulen ausgegeben.

Bezuschusst wird der Jahresbeitrag einer Vereinsmitgliedschaft für alle Erstklässlerinnen und Erstklässler in Sachsen-Anhalt des Schuljahres 2024/25 einmalig mit 50 Euro pro Kind. Aufnahmegebühren und Kosten für abgeschlossene Kurs (z. B.: 10-Wochen-Kurs) sind nicht förderfähig.

  • Der Gutschein kann bis zum 28.02.2025 bei einem Mitgliedsverein des Landessportbundes (LSB) abgegeben werden.
  • Die Vereine haben bis zum 31.03.2025 die Möglichkeit zur Dateneingabe auf der hiesigen Förderplattform.
  • Gutscheine die durch die Familien bis Oktober 2024 beim Verein eingereicht werden, müssen durch die Vereine bis 15.11.24 auf der Förderplattform eingegeben werden.

  • Familien suchen ein Vereinsangebot für ihr Kind. Bei Gefallen wird eine Mitgliedschaft in einem Mitgliedsverein des LSB Sachsen-Anhalt e.V. abgeschlossen.
  • Der Gutschein kann auch auf bereits bestehende Mitgliedschaften angerechnet werden.
  • Der Gutschein wird beim Verein abgegeben und durch diesen auf der Förderplattform eingelöst.
  • Der Verein verrechnet den Gutscheinwert zugunsten des Mitgliedes mit der nächsten anstehenden Mitgliedsgebühr oder erstatten bereits gezahlte Mitgliedsbeiträge zurück. Der Verein kann hier entscheiden, welcher Verfahrensweg umgesetzt wird.
  • Nach erfolgreicher Prüfung der Gutscheindaten durch den LSB und erfolgreichem Mittelabruf beim Ministerium für Inneres und Sport leitet der LSB die Gelder an den Verein auf das in der Mitgliederdatenbank hinterlegte Konto weiter.

FAQ für Vereine

Ihr Verein kann entsprechend der in LSB4sports eingegebenen Daten in der Vereinssuche gefunden werden (Vereinssuche des LSB Sachsen-Anhalt).

Wir empfehlen zusätzlich den Austausch mit naheliegenden Schulen, um bspw. Flyer oder Aushänge zu platzieren. Eine ergänzende Maßnahme in der Zusammenarbeit ist ein Elternanschreiben mit relevanten Kerninformationen zum Förderprogramm und Ihrem Vereinsangebot. Fragen Sie die entsprechenden Schulen nach den jeweiligen Wünschen und Möglichkeiten zur Kooperation.

Die Einlösung der Gutscheine ist auf der hiesigen Programmseite vorzunehmen. Neben der Auswahl vorgegebener Daten (Verein und Schule) sind die Daten des Kindes und die Höhe des jährlichen Mitgliedsbeitrages (12 Monate) einzugeben. Zudem ist die Teilnahmeerklärung verpflichtend zu bestätigen.

Der Vereinsgutschein und der BuT (oder andere Unterstützungsmaßnahmen) werden gleichermaßen angerechnet. Sollte nach Anrechnung des BuT noch ein Restbetrag des Mitgliedsbeitrages bestehen, kann dieser über den Vereinsgutschein gedeckt werden.

Im diesem Falle wird der Gutscheinwert auf den Mitgliedsbeitrag des Folgejahres angerechnet.

Der Landessportbund wurde durch das Ministerium für Inneres und Sport mit der Durchführung des Förderprogramms beauftragt. Für Rückfragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen des LSB (s. Seitenleiste) zur Verfügung.

  • Der LSB ist verpflichtet, Plausibilitätsprüfungen und Stichprobenprüfung vorzunehmen. In diesem Falle kann es zu Rückfragen an den Verein kommen u. a. mit Bitte um Zusendung von Nachweisdokumenten der Mitgliedschaft.
  • Alle Unterlagen im Zusammenhang mit dem Programm (Gutschein im Original, Mitgliedsanträge, Buchungsnachweise, Beitragsordnung des Kalenderjahres etc.) sind für eine Dauer von fünf Jahren aufzubewahren. Aufbewahrungsfristen, die sich aus anderen Bestimmungen (z. B. Steuerrecht) ergeben, werden hiervon nicht berührt und sind ebenfalls zu beachten.

Ein Verwendungsnachweis ist nicht erforderlich. Es werden stichprobenhaft Prüfungen der eingereichten Anträge durchgeführt. In diesen Zuge werden Nachweise z. B. in Form von Mitgliedsanträgen, Gutscheinen etc. angefordert.

Vor Auszahlung der Fördermittel müssen die Daten durch den LSB geprüft und die Fördermittel beim Ministerium für Inneres und Sport abgerufen werden. Aufgrund der langen Laufzeit des Programmjahres wird es hierfür mehrere Daten geben (z. B.: 30.11.24 und folgend quartalsweise oder monatsweise je nach Gesamtsumme der eingereichten Gutscheine). Der späteste Mittelabruf erfolgt bis 30.04.2025, die späteste Auszahlung an die Vereine bis 31.05.2025. Bei Rückfragen und Stichprobenprüfungen bzw. Tiefenprüfungen kann sich die Auszahlung verzögern.

Eine vorfristige Kündigung geht nicht zu Lasten des Vereines. In diesem Falle verbleibt der Restbetrag des Gutscheines beim Verein.

Nein, es wird ausschließlich der Komplettbetrag von 50 Euro pro Mitglied bzw. Gutschein ausgezahlt.

FAQ für Familien

  • Die Formularfelder des Gutscheins müssen vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt und im Falle einer Neumitgliedschaft mit der Beantragung zur Mitgliedschaft beim ausgewählten Sportverein abgegeben werden.
  • Der Gutschein kann auch auf bereits bestehende Mitgliedschaften angewendet werden.
  • Der Gutscheinwert wird durch den Sportverein vom Mitgliedsbeitrag abgezogen. Eine direkte (Bar)Auszahlung des Gutscheins oder von Restbeträgen ist nicht möglich.
  • Der Gutschein hat eine Gültigkeit bis zum 28.02.2025. Gutscheine, die zu einem späteren Zeitpunkt beim Verein eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden.
  • Sollten im laufenden Kalenderjahr die zu Verfügung stehenden 50 Euro nicht ausgeschöpft werden, wird der Restbetrag auch für den Mitgliedbeitrag des Folgejahres angerechnet.

  • Bei allen Mitgliedsvereinen des Landessportbundes Sachsen-Anhalt e.V.
  • Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei ihrem ausgewählten Sportverein, ob dieser am Programm teilnimmt und die Gutscheine annimmt. Vereine sind nicht zur Programmteilnahme verpflichtet.

Nein, die Eingabe der Daten obliegt ausschließlich den Sportvereinen.

Der Vereinsgutschein und der BuT können gleichermaßen angerechnet werden. Sollte nach Anrechnung des BuT auf den monatlichen Mitgliedsbeitrag noch ein Restbetrag bestehen, kann dieser über den Vereinsgutschein gedeckt werden.

Nein, die Einlösung des Gutscheines ist nur bei einer fortbestehenden Mitgliedschaft möglich.

Nein, eine Übertragung des Gutscheines ist nicht möglich. Jede Erstklässlerin und jeder Erstklässler kann nur einen Gutschein über das Programm einlösen.

Ersatzgutscheine können schriftlich beim LSB beantragt werden. Senden Sie hierzu eine Mail an comeback(at)lsb-sachsen-anhalt.de unter Nennung von Name, Vorname, Geburtsdatum und Schule des Kindes, Angabe des Verlustgrundes sowie Angabe der Privatanschrift.