Auswirkungen der Energiekrise auf den Sport

Die aktuelle Energiekrise trifft alle Bereiche der Gesellschaft. Nicht nur Wirtschaftsunternehmen und Privathaushalte leiden unter den hohen Energiepreisen, auch die Sportvereine blicken sorgenvoll auf den Winter.

"Es zeichnet sich ab, dass die aktuelle Energiekrise die Sportvereine in Sachsen-Anhalt vor größere Herausforderungen stellen wird als die Corona-Pandemie. Die stark steigenden Energiepreise werden negative Folgen für das Betreiben der Sportanlagen haben und die Finanzen vieler Vereine in Schieflage bringen." Mit dieser Aussage wandte sich Silke Renk-Lange, Präsidentin der Landessportbundes, im September 2022 an Sachsen-Anhalts Ministerpräsidenten Dr. Reiner Haseloff. In dem Brief rief sie den Ministerpräsidenten dazu auf, auf Bundesebene Maßnahmen zur Entlastung des organisierten Sports einzufordern.

Unabhängig davon kannn und will der organisierte Sport seinen Beitrag zur Krisenbewältigung leisten. Der LSB Sachsen-Anhalt hat seine Mitglieder dazu aufgerufen, in den kommenden Monaten mindestens 20 Prozent Energie einzusparen, und dazu gemeinsam mit dem DOSB detaillierte Konzepte und Maßnahmenvorschläge vorgelegt. (siehe Downloads)

Auch Sportvereine sollen unter den Rettungsschirm fallen

In den Beschlüssen der Bundesregierung zur Gas- und Strompreisbremse vom 2. November 2022 sind Sportvereine inzwischen explizit erwähnt. Sie sollen wie Schulen und Krankenhäuser in den Rettungsschirm aufgenommen werden, der eine Strompreis- und eine Gaspreisbremse mit staatlich subventionierten Basisverbräuchen beinhaltet.

Die Gaspreisbremse soll ab 1. März 2023 gelten und den Gaspreis für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs bei 12 Cent pro Kilowattstunde deckeln. Die Strompreisbremse greift ab 1. Januar 2023 und soll den Strompreis für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs bei bei 40 Cent pro Kilowattstunde deckeln. Beides gilt vorerst bis April 2024.

Mehr als zwei Drittel aller Sportstätten in kommunaler Hand

In Sachsen-Anhalt gibt es etwa 3.900 Sportstätten, darunter ca. 1.200 Sporthallen, 1.000 Sportplätze und etwa 100 Schwimmbäder. Insgesamt befinden sich mehr als zwei Drittel der Sportanlagen im kommunalen Eigentum. Bei der Wärmeversorgung in den Sportstätten dominieren derzeit vor allem fossile Energieträger wie Ölheizungen, Gasheizungen oder sogar Nachtspeicheröfen. Die Verwendung von regenerativen Energiequellen zur Wärmeversorgung stellt noch die Ausnahme dar. Das Gleiche gilt für die regenerative Energieversorgung durch Photovoltaik-Anlagen. Die unzureichende Gesetzeslage zur Finanzierung und zum Betrieb von PV-Anlagen schreckt viele Sportvereine vor einem Investment ab.

Schließung von Sportanlagen ist keine Alternative

Der LSB Sachsen-Anhalt lehnt die Empfehlung des Deutschen Städtetages ab, Hallenbäder zu schließen und die Schließung von Sportstätten im Allgemeinen zu diskutieren. Dies hätte drastische Folgen für die Sicherheit und Lebensqualität der Bürger*innen, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Bereits durch die Corona-Pandemie haben die Sportvereine zahlreiche Mitglieder und ehrenamtlich Engagierte verloren.

Zahlreiche Menschen leiden zunehmend unter Bewegungsmangel im Alltag und den physischen und psychischen Folgen. Jedes sechste Kind habe im Verlauf der Pandemie an Gewicht zugenommen, 6 % leiden an Adipositas und 31 % der Kinder im Alter von 7 bis 17 Jahren haben psychische Auffälligkeiten. Ein Drittel der älteren Menschen sowie über 80 % der Kinder und Jugendlichen erreichen nicht die WHO-Empfehlungen zum Mindestmaß an Bewegung. Diese gesellschaftlichen Schäden dürfen durch erneute Schließungen von Sportstätten und Bädern nicht noch weiter verstärkt werden.

Sportstätten langfristig unabhängig von fossilen Brennstoffen machen

Langfristig gilt es, Sportstätten von fossilen Energien unabhängig zu machen. Mit umfassenden energetischen Beratungen (Ökochecks/Energiechecks), darauf basierenden Investitionen und zusätzlichen Förderlinien (Investitionszuschüsse/zinslose Darlehen) kann die Umrüstung auf regenerative Energieträger vorangetrieben werden. Ein Beispiel: Die Dachflächen zahlreicher Sporthallen bieten ein großes Potenzial für Kommunen und Sportvereine, Sportanlagen so schnell wie möglich weitgehend mit regenerativer Solarenergie zu versorgen. Gleichzeitig sieht sich der gemeinwohlorientierte Sport unter dem Dach des DOSB auch selbst in der Verantwortung, Energie- und Gasverbräuche zu reduzieren.

FAQs: Energiekrise und Auswirkungen auf den Sport

Mehr als 90% der Schwimmbäder werden aktuell mit Gas beheizt. Das Schwimmbad als Sondersportstätte ist diejenige Sportanlage, die den höchsten Energiebedarf aufweist. Sie werden fast ausschließlich durch Kommunen oder private Betreiber betrieben. Nur wenige Sportvereine besitzen ein vereinseigenes Schwimmbad.

Nach DIN-Norm 18032-1 wird eine Raumtemperatur von 17°C bei Sporthallen empfohlen. Die aktuell geltenden AMEV-Hinweise für das Bedienen und Betreiben von heiztechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden geben eine Mindesttemperatur von 15°C in Sporthallen vor (bei schulischer Nutzung 17°C). Des Weiteren gibt es verschiedene Vorgaben von Mindesttemperaturwerten für Sporthallen von Sportverbänden. Der Internationale Volleyballverband (FIVB) gibt als generelle Mindesttemperatur 10°C an, jedoch müssen bei offiziellen Veranstaltungen des FIVB die Sporthallentemperatur zwischen 16°C und 25°C liegen. Der Deutsche Tischtennis-Bund gibt 15 Grad als Mindestmaß für Sporthallen an. Mindestens 18°C sehen der Deutsche Handballbund und der Internationale Badmintonverband (BWF) vor.

Auf Bundesebene:

In den Beschlüssen der Bundesregierung zur Gas- und Strompreisbremse vom 2. November 2022 sind Sportvereine explizit erwähnt. Sie sollen wie Schulen und Krankenhäuser in den Rettungsschirm aufgenommen werden, der eine Strompreis- und eine Gaspreisbremse mit staatlich subventionierten Basisverbräuchen beinhaltet.

Die Gaspreisbremse soll ab 1. März 2023 gelten und den Gaspreis für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs bei 12 Cent pro Kilowattstunde deckeln. Die Strompreisbremse greift ab 1. Januar 2023 und soll den Strompreis für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs bei bei 40 Cent pro Kilowattstunde deckeln. Beides gilt vorerst bis April 2024.

Auf Landesebene:

Für Sachsen-Anhalt gibt es darüber hinaus aktuell keine separaten Hilfsfond oder Härtefallregelungen für gemeinnützige Sportvereine und -verbände.

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Landesförderung