22.07.2020 - Frank Löper
Im Jahr 2020 ist für das Sonderprogramm im Landeshaushalt insgesamt eine Summe von rund einer Million Euro zusätzlich vorgesehen. Gefördert werden Einzelvorhaben mit Gesamtkosten in Höhe von maximal 50.000 Euro. Die Förderung kann je Bauvorhaben bis zu 100 Prozent betragen.
Sachsen-Anhalts Sportminister Holger Stahlknecht: „Für mich ist und bleibt wichtig, dass unsere Vereine und Sportler gute Rahmenbedingungen vorfinden. Mit dem Sonderprogramm verbessern wir den Zustand vieler Sportstätten vor allen Dingen in ländlichen Gebieten. Die Möglichkeit einer hundertprozentigen Förderung hilft hier besonders den finanzschwachen Vereinen und Kommunen.“
Die Auswahl der Maßnahmen erfolgte nach einer ausgewogenen regionalen Verteilung und unter Berücksichtigung der sportfachlichen Argumente des LSB Sachsen-Anhalt. Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt prüft nun die ausgewählten Anträge. Wenn alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind, erstellt das Landesverwaltungsamt die entsprechenden Zuwendungsbescheide.
Insgesamt waren für das Sonderprogramm Sportstättenbau in Sachsen-Anhalt 69 Anträge eingegangen.