10.06.2015 - Annette Lippstreu
Hintergrund der Vereinbarung ist die seit 2009 in Deutschland rechtskräftig verankerten UN-Behindertenrechtskonvention und eine Initiative der DFB-Sepp-Herberger-Stiftung. Durch eine zielorientierte Zusammenarbeit und die Bündelung aller Kräfte sollen flächendeckende Strukturen geschaffen werden, um die Chancen der wirksamen und gleichberechtigten Teilnahme von Menschen mit Behinderung im und durch den Fußball in Sachen-Anhalt gemeinsam zukunftsorientiert weiter zu entwickeln. Insbesondere wird vereinbart, die bestehenden sportlichen Angebote im Fußball für Menschen mit einer geistigen Behinderung auszubauen und bei Bedarf neue Spielsysteme zu entwickeln. Dabei streben beide Verbände an, mehr Sportler mit mentalem Handicap in ihre Vereinsstrukturen zu integrieren und die Sportler auf diesem Wege zu fördern. Weitere konkrete Ziele der Vereinbarung sind die gegenseitige Unterstützung bei Veranstaltungen, die sportfachliche Unterstützung und Qualifizierung von Trainern und Übungsleitern sowie die Förderung besonders begabter Fußballer mit Behinderung zur Erweiterung der Landesauswahl. Die Planung und Koordinierung der detaillierten Maßnahmen obliegt einer gemeinsamen Steuergruppe. Die angestrebte Kooperation von Vereinen mit Werkstätten für behinderte Menschen und Förderschulen verfolgt das Ziel, regelmäßiges Training und die Teilnahme am Spielbetrieb im Sportverein zu ermöglichen. Eine unter Einbeziehung aller Beteiligten abgestimmte Jahresterminplanung bietet zukünftig die Möglichkeit, die Vielzahl der angestrebten Aktivitäten im Bereich der Inklusion zu bündeln und ihre öffentlichkeitswirksame Darstellung zu optimieren. Mit dem Bekenntnis und der Unterstützung aller am Prozess Beteiligten sollte es gelingen, die in der Vereinbarung fixierten anspruchsvollen Ziele zu verwirklichen.