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Sportstrukturen

Klimaschutz im Verein – und der Bund zahlt mit

| Agentur für kommunalen Klimaschutz

An einem Strang ziehen mit Menschen, die für das Gleiche brennen – das ist der Inbegriff von Vereinsleben. Und immer mehr Vereine entdecken dabei ein weiteres gemeinsames Thema: Klimaschutz. Vom Sportverein über den Schachclub bis zur Denkmalpflege – Klimaschutz ist längst kein Nischenthema mehr, sondern eine Chance, aktiv Verantwortung zu übernehmen und gleichzeitig die eigenen Betriebskosten zu senken. Das Beste daran: Der Bund unterstützt dabei finanziell.

Klimaschutz im Verein – und der Bund zahlt mit
(© Igor Link / Shutterstock)

Fördermittel für gemeinnützige Vereine

Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) fördert gemeinnützige Vereine im Rahmen der Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI). Antragsberechtigt sind unter anderem Vereine zur Förderung von Sport, Bildung, Kunst und Kultur, Wissenschaft sowie bürgerschaftlichem Engagement.

Gefördert werden sowohl strategische Beratungsleistungen als auch konkrete Investitionen – ganzjährig, ohne feste Antragsfenster.

Was wird gefördert?

Strategische Maßnahmen:

  • Einstiegs- und Orientierungsberatung durch externe Fachleute (Förderquote: 70 %)
  • Fokusberatung zu konkreten Themen wie nachhaltiger Beschaffung (70 %)
  • Teilnahme an kommunalen Netzwerken zum Klimaschutz (60 %)

Investive Maßnahmen:

  • Energieeffiziente Sanierung von Innen- und Außenbeleuchtung, inklusive Flutlichtanlagen (25 %)
  • Errichtung neuer Radabstellanlagen (50 %)
  • Sanierung von Beckenwasserpumpen (40 %)

Finanzschwache Kommunen erhalten sogar eine höhere Förderung.

Was ist zu beachten?

Seit dem 1. November 2024 gilt ein Mindestzuwendungsbetrag von 10.000 Euro je Vorhaben. Das heißt: Die ausgezahlte Fördersumme muss mindestens diesen Betrag erreichen. Konkret bedeutet das zum Beispiel:

  • Ist die Sanierung einer Außenbeleuchtung geplant (Förderquote 25 %), muss das Gesamtinvestitionsvolumen bei mindestens 40.000 Euro liegen.
  • Sind neue Radabstellanlagen (Förderquote 50 %) geplant, reicht ein Investitionsvolumen von 20.000 Euro, um die Mindestsumme zu erreichen.

Jetzt informieren und Antrag stellen

Anträge können ganzjährig gestellt werden. Alle Details zu Förderquoten, weiteren Maßnahmen und zum Antragsverfahren findet ihr unter klimaschutz.de/kommunalrichtlinie.
Interessierte Vereine erhalten weitere Informationen auf der neuen digitalen Informationsplattform VEREINSWISSEN:KOMPAKT: Nachhaltigkeit im Sportverein | VEKO - Sachsen Anhalt

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