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Vereinssportstätten 2024 mit 5,6 Millionen Euro gefördert

| Frank Löper

Im Herbst 2023 lagen insgesamt 109 Anträge von Sportvereinen des LSB Sachsen-Anhalt auf Sportstättenbauförderung für das Jahr 2024 vor. Nach ausführlicher Prüfung und Priorisierung der Anträge durch die entsprechenden Gremien der Kreis- und Stadtsportbünde und des Landessportbundes wurden die Anträge an das Land Sachsen-Anhalt zur Prüfung der Bewilligung von Fördermitteln weitergereicht. Für 98 Bauvorhaben liegt beim LSB jetzt die Bestätigung der Fördermittel in Höhe von 5,6 Millionen Euro seitens des Landes Sachsen-Anhalt vor.

© dpa picture alliance

„Die Förderung des Vereinssportstättenbaus ist eine verlässliche Größe in der Sportförderung des Landes für unsere Mitglieder. Wenn 2024 wieder fast 100 Sportvereine des Landes in die Lage versetzt werden, eine neue Sportanlage zu bauen bzw. eine bestehenden zu sanieren oder zu modernisieren, dann hebt das vor Ort die Qualität der Vereinsarbeit und bietet den Vereinen Chancen zur Etablierung neuer Sportangebote sowie für die Neugewinnung von Mitgliedern,“ freut sich LSB-Vorstandsvorsitzender Tobias Knoch über die Landesmittel für den Sportstättenbau.

Von den 109 Anträgen von LSB-Mitgliedsvereinen wurden 99 direkt beim LSB Sachsen-Anhalt gestellt, konnten entsprechend geprüft werden und erhielten ihr sportfachliches Ranking in der Prioritätenliste für die Sportstättenbauförderung 2024. Ein Verein hat seinen bereits gestellten Antrag für das Jahr 2024 zurückgezogen. Insgesamt 10 Anträge konnten nicht sportfachlich priorisiert werden, da sie weder den entsprechenden Kreis- und Stadtsportbünden noch dem LSB Sachsen-Anhalt bekannt waren. Diese zehn Vereine können 2024 leider keine Zuwendung erhalten. Der LSB Sachsen-Anhalt nimmt mit den betreffenden Sportvereinen Kontakt auf, um eine mögliche Antragsstellung zur Sportstättenbauförderung 2025 zu prüfen und vorzubereiten.

Mit den 98 Vereine, die heute per Mail vom LSB Sachsen-Anhalt über die Bestätigung ihrer Bauanträge informiert werden, nimmt in den nächsten Wochen die Investitionsbank Sachsen-Anhalt als neue Bewilligungsbehörde Kontakt auf, um das weiter Vorgehen zu besprechen. Der LSB Sachsen-Anhalt weist aus gutem Grund alle betreffenden Vereine darauf hin, dass mit der Baumaßnahme erst begonnen werden darf, wenn dem Verein der schriftliche Bewilligungsbescheid der Investitionsbank Sachsen-Anhalt vorliegt. Auch die Beauftragung von Fachfirmen darf erst dann erfolgen!

Wie gewohnt steht das Referat Sportinfrastruktur allen Sportvereinen nicht nur beim Antragsverfahren, sondern auch bei Fragen und Problemen in der Umsetzung des Bauvorhabens bis zur Verwendungsnachweisführung beratend zur Seite.

Erste Ansprechpartnerin ist:

Referentin Sportinfrastruktur/Umwelt
Anne Roeloffs
Tel.: 0345 5279-155
Mail: roeloffs@lsb-sachsen-anhalt.de

Anmerkung der Redaktion:
Diese Informationen erfolgen vorbehaltlich der formellen Freigabe der Haushaltsmittel durch den Landtag Sachsen-Anhalt.

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