Qualitätsstandards bei Bildungs- und Freizeitangeboten
Die Berichterstattungen zum teils mangelndem Kinder- und Jugendschutz kommerzieller Anbieter von Ferienlagern nimmt die Landessportjugend zum Anlass, um über die Standards zum Kinder- und Jugendschutz in Bildungs- und Freizeitangeboten zu informieren.
Jährlich nehmen etwa 700 Menschen, davon überwiegend Kinder und Jugendliche, an den Bildungs- und Freizeitangeboten der Landessportjugend teil. Dass alle Teilnehmenden gut betreut werden und sich wohl und sicher fühlen, ist dabei von höchster Bedeutung. Deshalb legt die Landessportjugend großen Wert auf die Ausbildung und Schulung des von ihr eingesetzten haupt- und ehrenamtlichen Personals. Regelmäßig werden die Aspekte des Kinder- und Jugendschutzes in den Blick genommen und notwendige Maßnahmen evaluiert und angepasst. Zu den aktuellen Standards gehören:
Geschultes haupt- und ehrenamtliches Personal: Alle Personen, die für die Landessportjugend in der Betreuung von Maßnahmen im Einsatz sind, sind entsprechend ausgebildet und geschult. Die Mindestanforderung für ehrenamtliche Betreuer*innen und Referent*innen ist eine gültige Juleica – kurz für Jugendleiter*innen-Card. Das ist ein bundesweit einheitlicher Ausweis für ehrenamtlich in der Jugendarbeit Tätige. Sie dient als Qualifikationsnachweis und die Ausbildung erfolgt entsprechend festgelegter Standards, z. B. zum Mindestumfang der Schulung von 30 Stunden. Die Landessportjugend ist selbst Ausbildungsträger. Die Juleica ist maximal 3 Jahre gültig und kann bei Nachweis entsprechender Fortbildungen verlängert werden. Andere Qualifizierungsabschlüsse für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen können anerkannt werden. Die Landessportjugend bietet für ihr ehrenamtliches Personal jährliche Fortbildungen an.
Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt: Die Landessportjugend hat für ihr Bildungsangebot eine Risikoanalyse in Fragen sexualisierter Gewalt vorgenommen und daraus Maßnahmen und Verhaltensregeln zum Umgang mit minderjährigen Teilnehmenden abgeleitet, die unten beispielhaft aufgeführt sind. Alle Personen, die für die Landessportjugend im Einsatz sind, sind im Themenfeld Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt sensibilisiert. Eine Übersicht zu (Fach)-Beratungsstellen liegen in jedem Angebot vor. Zudem sind unsere hauptberuflichen Ansprechpersonen jederzeit ansprechbar und
Ehrenkodex und Verhaltensregeln: Alle zur Betreuung eingesetzten Betreuer*innen haben den Ehrenkodex des Landessportbundes und der Landessportjugend unterzeichnet und sich damit zu seiner Einhaltung verpflichtet. Darüber hinaus sind die Verhaltensregeln zum Umgang mit minderjährigen Teilnehmenden der Landessportjugend Bestandteil der Vertragsunterlagen und somit bindend für den Einsatz in einem unserer Angebote.
Regelmäßige Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses: Vor Aufnahme einer ehren- oder hauptamtlichen Tätigkeit für die Landessportjugend muss jede Person ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Die Vorlage wird zudem regelmäßig alle 3 Jahre für ehrenamtlich und alle 5 Jahre für hauptamtlich Tätige wiederholt.
Betreuungsschlüssel: Bei jedem Angebot sind mindestens zwei Betreuer*innen – nach Möglichkeit gemischtgeschlechtlich – im Einsatz vorgesehen. Die Anzahl wird je nach Anzahl und Alter der Teilnehmenden sowie Inhalt des Angebotes erhöht. In unserer Ferienfreizeit in Sellin betreuen zum Beispiel 9 Teamer*innen 38 Teilnehmende.
Evaluation/Fragebogen zum Wohlbefinden: Dass es unseren Teilnehmenden gut geht, ist uns überaus wichtig. Deshalb gibt es sowohl während laufender Angebote als auch am Ende regelmäßige Feedback-Runden mit den Teilnehmer*innen. Am Ende kann ein Angebot sowohl inhaltlich bewertet als auch eine Einschätzung zum persönlichen Wohlbefinden gegeben werden. Die eingesetzten Methoden und Fragebögen sind altersgerecht. Bei auftretenden Auffälligkeiten gehen wir dem immer nach.
Für alle weiteren Fragen zum Thema Kinderschutz und Schutz vor Gewalt im Sport steht unser Team "Schutz vor Gewalt im Sport" gern zur Verfügung!