Was bringt mir eine Mitgliedschaft im Landessportbund?

Mitgliedsvereine des Landessportbundes genießen eine Reihe von Vorteilen. Neben der politischen Interessensvertretungen bestehen zahlreiche Fördermöglichkeiten, Beratungs- und Informationsangebote.

Vorteile für Mitgliedsvereine

  • Mitglied in der "Familie der Sportler*innen Sachsen-Anhalts"
  • Zusendung wichtiger Informationen und Teilnahme an Veranstaltungen und Lehrgängen
  • Beantragung von Fördermaßnahmen (z. B. für den Sport- und Trainingsbetrieb, Übungsleiter*innen, Sportstätten, Sportveranstaltungen)
  • Versicherungsschutz der ARAG
  • Mitwirkung in den Gremien des LSB mitwirken (Einbringung von Anträgen, Beeinflussung von Entscheidungen)
  • Betreuung und Beratung bei Fragen der Verwaltung, Organisation, Finanzen u. a. durch den LSB und den Mitgliederorganisationen des LSB
  • Teilhabe an der Zusatzvereinbarung zum Gesamtvertrag zwischen dem Deutschen Olympischen Sportbund und der GEMA
  • Möglichkeit zur Mitgliedschaft in einem Landesfachverband (u.a. zur Teilnahme an Wettkämpfen)
  • vergünstigte Konditionen bei der Buchung von Trainingslagern, Wettkämpfen, Meisterschaften und Weiterbildungen an der Landessportschule Sachsen-Anhalt (www.landessportschule.de)

Der LSB erhebt für Sportvereine einen jährlichen Mitgliedsbeitrag, welcher sich wie folgt zusammensetzt:

Für Erwachsene über 18 Jahren:
4,50 Euro LSB-Beitrag + 2,97 Euro ARAG Sportversicherung = 7,47 Euro/ Mitglied

Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren:
1,50 Euro LSB-Beitrag + 2,97 Euro ARAG Sportversicherung = 4,47 Euro / Mitglied

 

Die Mitglieder und Gliederungen des LSB Sachsen-Anhalt sind während ihrer Mitgliedschaft an den vom LSB angebotenen Versicherungsschutz gebunden. Der LSB gewährt seinen Mitgliedern und Gliederungen dafür Unterstützung in Form einer unentgeltlichen Erstberatung in Steuer-, Rechts- und Versicherungsfragen.

Beiträge der Kreis- und Stadtsportbünde sowie der Landesfachverbände sind direkt bei der jeweiligen Gliederung zu erfragen.

Für den Fall, dass eine Zuordnung seitens einzelner allgemeiner Sportgruppen einem Landesfachverband fachlich nicht erfolgen kann oder freiwillig nicht erfolgt, werden diese mit einem sogenannten Anstattbeitrag belegt.

Grundlage dieser Erhebung bilden die Beschlüsse des Deutschen Olympischen Sportbundes (kurz DOSB) zur Stärkung der Prinzipien der Solidarität im organisierten Sport vom 05.12.2009 sowie der Beschluss zur Regelung der allgemeinen Sportgruppen des 6. Ordentlichen Landessporttages vom 25.09.2010.