Teilnahmebedingungen

1. Die Teilnahme erfolgt über das Online-Formular auf der Website des Landessportbundes. 

2. Teilnahmen, die gegen die Good-Governance-Richtlinien des LSB  und/oder geltendes deutsches Recht sowie Beiträge, die fremde Rechte, insbesondere Urheberrechte verletzen oder eine Verletzung  aus unserer Sicht möglich erscheint, werden nach Kenntnisnahme ohne Ankündigung entfernt. Der Teilnehmer ist damit vom Gewinnspiel ausgeschlossen.

3. Teilnahmeberechtigt ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und in Deutschland wohnt, da ein Versand des Gewinns ausschließlich innerhalb Deutschlands erfolgt. Ausgeschlossen sind Mitarbeitende der AOK und des LSB. Bestehen bzgl. der Teilnahmeberechtigung Zweifel, behält sich der LSB Sachsen-Anhalt vor, den Teilnehmenden – auch nachträglich – vom Gewinnspiel auszuschließen.

4. Die Gewinnerin bzw. der Gewinner des Preises wird zeitnah nach Beendigung der Bewerbungsfrist unter allen qualifizierten Einsendungen per E-Auslosung ermittelt.

5. Die Gewinnerin bzw. der Gewinner wird über eine E-Mail kontaktiert. Meldet sie/er sich innerhalb von drei Tagen nicht zurück, wird der Gewinn erneut unter allen qualifizierten Teilnehmende verlost.

6. Mit der Teilnahme an der Verlosung erklärt sich der Teilnehmende ausdrücklich damit einverstanden, dass dem LSB Sachsen-Anhalt, der die personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung der Verlosung und der Gewinnabwicklung erfasst, speichert und nutzt, zu Verfügung stehen. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen haben Teilnehmende Anspruch auf Zugang zu seinen Daten sowie das Recht, diese berichtigen, sperren oder löschen zu lassen. Durch Widerruf der Einwilligung kann von der Teilnahme an der Verlosung zurückgetreten werden. 

7. Für Datenverluste, insbesondere im Wege der Datenübertragung und anderer technischer Defekte übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

8. Mehrfachteilnahmen sind unzulässig.

9. Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich.

10. Im Gewinn enthalten sind ausschließlich Unterkunft in Mehrbettzimmer, Vollverpflegung sowie Programmkosten innerhalb der jeweiligen Organisation. An- und Abreise sind eigenständig zu organisieren und zu finanzieren. Ebenso sind Programmkosten bei externen Anbietern selbst zu finanzieren.

11. Im Falle von Maßnahmen für Kinder- und Jugendsportgruppen (AOK-Sportcamps) sind eigene Betreuungspersonen zu stellen und Maßnahmen zum Kinder- und Jugendschutz zu ergreifen. Hierzu zählen ein erweitertes Führungszeugnis, ein unterzeichneter Ehrenkodex, eine gültige DOSB-Lizenz von mind. einer der Betreuungspersonen sowie Erfahrung in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen.

12. Fragen, Anregungen und Beschwerden sind ausschließlich an den LSB Sachsen-Anhalt zu richten.