Abmahnwelle wegen fehlerhafter Einbindung von Google
Aufgepasst! Aktuell kursieren Abmahnungen von Privatpersonen und Abmahnkanzleien gegen Sportvereine und -verbände wegen einer fehlerhaften Einbindung von Google Fonts und Google Maps. Sportvereine als Betreiber von Webseiten werden auf Basis eines Urteils des Landgerichts München abgemahnt. Worum geht es dabei und was ist zu tun?
Grundlage für die Abmahnungen
Die Abmahnungen beziehen sich auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, der einem Gerichtsurteil des Landgerichts München (Az.: 3 O 17493/20) vom Januar 2022 folgt. Die seinerzeit angeklagte Webseitenbetreiberin musste 100 Euro Schadensersatz zahlen und es unterlassen, die IP-Adresse des Klägers an Google zu übermitteln, was automatisch passiert, wenn er die Website nutzt. Dieses Urteil nutzen aktuell Privatpersonen und Abmahnanwälte, um Website-Inhaber abzumahnen und Schadensersatz zu kassieren, wenn diese den Datenschutz auf ihrer nicht DSGVO-konform umgesetzt haben.
Google Fonts richtig einbinden
Google stellt Webseitenbetreibern Schriftarten, die sogenannten Google Fonts, zur Verfügung. Wenn man diese auf seiner Website falsch einbindet, kann das ein Datenschutzverstoß sein, der zu einer Abmahnung führen kann. Es gibt zwei Arten, Google Fonts einzubinden. Die remote oder dynamische Variante führt zu den Datenschutzproblemen. Besser ist eine lokale Einbindung, bei der man die Schriftart herunterlädt, um sie im eigenen Webspace oder Server wieder hochzuladen. Vereine mit eigenen Websites sollten prüfen, welche Variante sie nutzen und diese dann ändern.
Google Maps richtig einbinden
Vereine dürfen Google Maps in ihre Website einbinden, wenn sie die Programmschnittstelle Google Maps API (Application Programming Interface) nutzen und sich kostenlos bei Google Maps registrieren lassen, damit die Karten freigeschaltet werden können. Wichtig ist, dass der Nutzer ihrer Website aktiv mit Klick einwilligen muss, wenn er Inhalte von Google Maps sehen möchte, und diese erst dann geladen werden. Außerdem sind Kartendienste Dritter im Rahmen der Datenschutzerklärung der Webseite zu berücksichtigen. Der Dienst Google Maps muss dort ausführlich beschrieben sein.
Empfehlung:
Prüfen Sie, ob für Ihren Verein der Abschluss einer Cyberschutzversicherung in Frage kommt. Der Cyberschutz der ARAG Sportversicherung beinhaltet einen kostenlosen Web-Check Ihrer Vereinswebsite und sichert auch Schäden durch Trojaner, Cryptolocker, Malware, Phishing, Hacker-Angriffe ab. Bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro kostet das einmal 129 Euro pro Jahr. Das Sportversicherungsbüros beim LSB Sachsen-Anhalt berät Sie gern.
Prüfen Sie, ob Sie Google Fonts remote oder lokal eingebunden haben. Versuchen Sie im Falle der Remote-Einbindung auf eine lokale Einbindung umzusteigen bzw. bitten Sie Ihren Websitebetreiber darum.