Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber*innen im Sport
Das Ministerium für Inneres und Sport hat einen Leitfaden erarbeitet, der potentiellen staatlichen, kommunalen oder gemeinnützigen Trägern, wie Sportvereinen, konkrete Informationen zur Schaffung von Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber*innen an die Hand gibt. Der Leitfaden informiert über die Möglichkeiten für Arbeitsgelegenheiten nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), wie z. B. die Beseitigung von Unrat auf Spiel- und Sportplätzen oder die Unterstützung des Platzwarts im Sportverein.
Der Leitfaden enthält insbesondere Informationen zu den Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber*innen im Allgemeinen sowie breitgefächerte Beispiele für Einsatzmöglichkeiten. Durch die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten können Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG sichtbar zum Allgemeinwohl beitragen und damit einen gesellschaftlichen Mehrwert schaffen, um die Akzeptanz innerhalb der örtlichen Gemeinschaft zu fördern. Der Leitfaden soll daher auch Sportvereine als potentielle Träger zur Schaffung von Arbeitsgelegenheiten dazu ermutigen, die Einrichtung von Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG in Ihrem Bereich zu prüfen und entsprechende Schritte zur Durchführung dieser Maßnahmen in die Wege zu leiten. Solche Arbeitsgelegenheiten im Sport sind z. B. die Beseitigung von Unrat auf Spiel- und Sportplätzen und sonstigen Freizeiteinrichtungen oder die Unterstützung des Platzwarts im Sportverein.