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FSA-Verbandsgericht erteilt DSG Eintracht Gladau Spielberechtigung – LSB setzt Ausschlussverfahren fort

| Tobias Richter

Der Landessportbund Sachsen-Anhalt e.V. (LSB) hat am 12. März 2024 vom Urteil des Verbandsgerichtes des Fußballverbandes Sachsen-Anhalt e.V. (FSA) erfahren, welches dem Verein DSG Eintracht Gladau die uneingeschränkte Spielberechtigung wieder erteilt. Der LSB wird unabhängig des gesprochenen Urteils sein begonnenes Ausschlussverfahren fortführen.

Zeigen sich entschlossen gegen Rechtsextremismus und Gewalt im Sport: LSB-Präsidentin Silke Renk-Lange und FSA-Präsident Holger Stahlknecht.
(© LSB Sachsen-Anhalt)

„Selbstverständlich akzeptieren wir das Urteil des FSA-Verbandsgerichtes als unabhängige Institution des Landesfachverbandes. Wichtig ist es, nun daraus zu lernen“, sagt LSB-Präsidentin Silke Renk-Lange. „Das konsequente Verteidigen unserer selbst auferlegten Werte und die Förderung des demokratischen Vereinslebens kann nur auf der Grundlage klarer und rechtssicherer Statuten erfolgen. Hier müssen wir alle – egal ob Dach-, Landesfachverband oder Verein – noch exakter agieren, um den friedlichen, freiheitlichen und demokratischen Zusammenhalt unserer Sportfamilie gerecht zu werden und weiter zu stärken“, sagt Renk-Lange.

Mit Präsidiumsbeschluss vom 25. November 2023 hat der LSB gemäß seiner Satzung ein verbandseigenes Ausschlussverfahren gegen die DSG Eintracht Gladau eröffnet. An diesem hält der LSB fest. „Grundlegend handelt es sich um zwei voneinander unabhängige Prozesse. Wir haben die Vereinsvertreter frist- und formgerecht zu einem Anhörungstermin geladen. Leider ist bis heute keine Bestätigung des Termins seitens des Vereins eingegangen“, sagt der LSB-Vorstandsvorsitzende Tobias Knoch. „Wir warten jetzt – genauso wie der FSA – auf die schriftliche Urteilsbegründung und werden bei Bedarf Ableitungen für das laufende Ausschlussverfahren tätigen“, so Knoch.

Zur Pressemeldung des Fußballverbandes Sachsen-Anhalt.

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