Fußballverband schließt die DSG Eintracht Gladau aus
Der Fußballverband Sachsen-Anhalt (FSA) setzt ein klares Zeichen gegen Rechtsextremismus und gegen Gewalt in jeglicher Form. Der Gesamtvorstand des Landesverbandes votierte am 7. November einstimmig dafür, die DSG Eintracht Gladau e.V. (Jerichower Land) aus dem Fußballverband Sachsen-Anhalt und damit auch aus dem Spielbetrieb auszuschließen. Der Landessportbund Sachsen-Anhalt unterstützt diese klare Positionierung des Fußballverbandes Sachsen-Anhalt ausdrücklich.
Der Ausschluss erfolgt auf Beschluss des FSA-Gesamtvorstandes, wenn das Mitglied in grober Weise gegen die Satzung und Ordnungen des Verbandes verstößt. Diesen Tatbestand sieht der Gesamtvorstand auf der Grundlage eigener Erkenntnisse sowie den ergänzenden Hinweisen des Landessportbundes (LSB) als gegeben an. Dieses entstandene Lagebild stellt einen Verstoß gegen die Satzung des FSA dar.
Dort heißt es in § 2: „Der Fußballverband Sachsen-Anhalt ist parteipolitisch und religiös neutral. Er ist offen für alle sportinteressierten Menschen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, gesellschaftlichen Stellung, Geschlecht, Herkunft, Religion und Weltanschauung, sofern sie nicht rassistische, verfassungs- und fremdenfeindliche Ziele vertreten. Grundlage der Verbandsarbeit ist das Bekenntnis seiner Mitglieder, Organe und Institutionen zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Der Fußballverband Sachsen-Anhalt e.V. wirkt Fremdenfeindlichkeit, Diskriminierung und politischem Extremismus sowie damit verbundener Gewalt und Gewaltverherrlichung entschieden entgegen.“
Gegen diese Werte haben Mitglieder der DSG Eintracht Gladau e.V. verstoßen. Einen Ermessensspielraum sieht der Gesamtvorstand des FSA als nicht mehr gegeben an, so dass das Fehlverhalten des Vereins aus dem Jerichower Land zwingend mit dem sofortigen Ausschluss aus dem FSA und dem Entzug der Spielberechtigung für alle im Spielbetrieb gemeldeten Mannschaften zu ahnden ist.
„Der Fußballverband Sachsen-Anhalt setzt damit ein klares Signal gegen Rechtsextremismus“, erklärt Holger Stahlknecht, Präsident des Landesverbandes.
Der Landessportbund Sachsen-Anhalt unterstützt diese klare Positionierung des Fußballverbandes Sachsen-Anhalt. Rein formell ist festzuhalten, dass der Ausschluss des Vereins aus dem Fußballverband nicht automatisch den Ausschluss aus dem Landessportbund bedeutet, da Sportvereine in Sachsen-Anhalt auch ohne eine Verbandszugehörigkeit Mitglied im LSB sein können.
Die LSB-Satzung sieht im § 8 Punkt 3c den Ausschluss eines Mitgliedes bei groben Verstößen gegen sportliches Verhalten oder gegen die Interessen des LSB, insbesondere durch Kundgabe und Duldung extremistischer, rassistischer, fremdenfeindlicher, sexistischer oder homophober Gesinnung im Verein vor. Dies betrifft im Fall der DSG Eintracht Gladau ausdrücklich sowohl Verstöße gegen sportliches Verhalten als auch die Duldung extremistischer, rassistischer und fremdenfeindlicher Gesinnung.
„Die Voraussetzungen sind damit erfüllt, dass auch der LSB zeitnah das Ausschlussverfahren gegen den Verein einleiten kann“, sagt LSB-Präsidentin Silke Renk-Lange.