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News

Infobroschüre „Datenschutz für Vereine“

| Frank Löper

Was ist bei der Herausgabe von Mitgliederlisten zu beachten? WIe verhält es sich mit dem Datenschutz bei Veröffentlichungen auf der Website? Wann müssen Verein einen Datenschutzbeauftragten benennen? Antworten auf alle wichtigen Fragen zum Thema Datenschutz für Vereine gibt eine neu aufgelegte digitale Broschüre des Landesbeauftragten für den Datenschutz in Sachsen-Anhalt.

© dpa picture alliance

Bereits seit dem 25. Mai 2018 sind die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) anzuwenden, das zuletzt im November 2019 geändert wurde. Die Vorschriften sind durch Vereine unmittelbar anzuwenden. Gefordert sind hier Vorstände sowie ehren- und hauptamtliche Mitarbeiter von Sportvereinen, die personenbezogene Daten verarbeiten, sowie eventuelle Datenschutzbeauftragte in den Vereinen. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz  des Landes Sachsen-Anhalt hat in einer digitalen Broschüre die elf wichtigsten Fragen zum Thema Datenschutz für Vereine zusammengefasst. Eine sehr empfehlenswerte hilfreiche Broschüre, die hilft, datenschutzrechtliche Verstöße zu vermeiden.

Eine kostenfreie Bestellung der gedruckten Version ist in begrenztem Maße möglich.

Hier geht’s es zur digitalen Version der Infobroschüre: https://lsaurl.de/FAQVereine

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